Oberhausen. Die Stadt rudert beim Streit um die Kündigungen von ermäßigten Schokotickets zurück: Bis 2020/21 sollen betroffene Schüler den Anspruch behalten.
Zum 31. August haben 140 Schüler von der Stoag die Kündigung für ihr ermäßigtes Schokoticket erhalten. Ab dem 30. September sollten weitere 450 Schüler den vollen Preis von 36,70 Euro für die Fahrkarte zur Schule bezahlen. Doch es zeichnet sich ab, dass die Neuberechnung des Schulwegs noch einmal aufgeschoben und geprüft wird. Der Stadtrat entscheidet darüber in seiner Sitzung am Montag, 23. September.
Grund für die Kündigungen seitens der Stoag war eine Distanzprüfung bei den Schulwegen: Ein ermäßigtes Schokoticket von 12 bzw. 6 Euro erhält nur der Schüler, der mehr als zwei Kilometer (bei Grundschulen), mehr als 3,5 Kilometer (Sekundarstufe I) oder mehr als 5 Kilometer (Sek. II) von der Schule entfernt wohnt.
Straßenkarte als Grundlage
Bisher, so erläuterte Schuldezernent Jürgen Schmidt im Schulausschuss, haben die Schulsekretariate auf Grundlage einer Straßenkarte entschieden. Der darauf verzeichnete Einzugsbereich für die verbilligten Tickets sei vom Vermessungsamt festgelegt worden. Das Fachdezernat habe dann aber vor den Sommerferien entschieden, „die Entfernung möglichst gerecht und nachvollziehbar zu überprüfen mit Google Maps“, sagte Jürgen Schmidt, zu dem Zeitpunkt noch nicht als Schuldezernent im Amt. Die digitale Berechnung hat ergeben, dass in 745 Fällen ein „Korrekturbedarf“ bestand, nach weiteren statistischen Bereinigungen stand fest, dass rund 570 Schüler keinen Anspruch mehr auf einen Schokoticket-Zuschuss haben (in weiteren 20 Fällen wurde die Kündigung akzeptiert). Völlig überrumpelt, waren viele Eltern sehr verärgert über die unangekündigte Kündigung.
Mehr als unglücklich gelaufen
Grundsätzlich sei eine Überprüfung der Schulwege legitim, erklärte der Schuldezernent, „wir sind an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden, die der Paragraf 97 des NRW-Schulgesetzes vorgibt“. Trotzdem räumte Schmidt ein, „dass die gewählte Vorgehensweise sehr ungünstig war“. Der Schulausschuss sei nicht informiert worden, nur Schulverwaltung und Stoag hätten sich ausgetauscht. „Die Zeitschiene zur Vermittlung des Ergebnisses und die Chance der Eltern, sich darauf einzustellen, war deutlich zu kurz.“ Die Abläufe seien mehr als unglücklich gewesen, „ich kann nur um Nachsicht bitten“.
Welche Notwendigkeit
„Als wenig gelungenes Signal“, bezeichnete denn auch Sandra Gödderz (Grüne) den Schlamassel. Welche Notwendigkeit oder welchen Anlass es denn überhaupt für eine solche Überprüfung gegeben hat, wollten David Driever (Linke) und Gundula Hausmann-Peters (CDU) wissen. Es habe Elternbeschwerden gegeben, so Schmidt: „Warum bekommt das Nachbarskind ein ermäßigtes Schokoticket und meins nicht?“ Auch Stichproben der Stoag hätten gezeigt, dass die „Entfernungsberechnungen nicht immer stimmten“. Um gesetzeskonform zu sein, sollte deshalb also genauer hingeguckt werden.
Der Rat entscheidet am 23. September
Wenn nun jeder rund 570 Einzelfälle überprüft werde, dauere das mindestens bis zum Ende des Schuljahres. Deshalb schlägt Schuldezernent Jürgen Schmidt vor, in einer Übergangsphase bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 allen jetzigen Inhabern von ermäßigten Schokotickets Bestandsschutz zu gewähren. Parallel dazu sollte aber die Distanzmessung noch einmal „objektiv“ geprüft werden. Außerdem, so Schmidt, „sollte künftig die Bemessung nicht mehr in den Schulsekretariaten, sondern in der Schulverwaltung vorgenommen werden“. Die SPD-Fraktion im Schulausschuss änderte daraufhin ihren Antrag auf Bestandsschutz dementsprechend. Am Montag hat der Rat das Wort.