Oberhausen . Am späten Montagabend ist das Urteil im Oberhausener Totschlag-Prozess gefallen. Der 36-Jähriger erschlug seinen Mieter (58) mit einer Stehlampe.

Ohne sichtbare Regung, so wie er das gesamte Verfahren über gewirkt hatte, nahm ein 36-jähriger Oberhausener am Montagabend das Urteil des Duisburger Landgerichts entgegen: Wegen Totschlags muss er 11 Jahre ins Gefängnis.

Am 7. August 2018 hatte er im Keller eines Hauses an der Uhlandstraße im Knappenviertel einen 58-jährigen Bauunternehmer getötet, indem er ihm den Messingständer einer Stehlampe in den Schädel trieb.

Auch interessant

Der Angeklagte war Vermieter von Büroräumen gewesen, in denen das Opfer ohne dessen Einverständnis einen Mauerdurchbruch stemmen ließ. Darüber war es zum Streit gekommen, der schnell handgreiflich wurde und in einer brutalen Tat endete: Der Angeklagte, der selbst bei der Auseinandersetzung leicht verletzt worden war, schlug mit einem Hammer auf den 58-Jährigen ein. Dann schleifte er den Bewusstlosen, den er zunächst bereits für tot gehalten hatte, in einen ehemaligen Heizungskeller und stieß ihm, als er feststellte, dass der 58-Jährige noch lebte, das Messingrohr erst in ein Auge und dann durch den Schädel. Von diesem Tatablauf ging die Kammer jedenfalls in der Urteilsbegründung aus.

Angeklagter bestritt Vorwurf bis zuletzt

Bis zuletzt hatte der 36-Jährige den Vorwurf bestritten. „Mein Mandant hat in einem Kampf um Leben und Tod in Notwehr gehandelt“, so der Verteidiger, der in seinem Schlussvortrag von einer fahrlässigen Tötung ausging. Der Angeklagte habe den ersten Gegenstand gegriffen, der ihm zur Verteidigung geeignet schien und den Getöteten damit unabsichtlich getroffen.

Auch interessant

Eine Version, welche die Kammer als widerlegt ansah. Es sei zwar wahrscheinlich, dass der Geschädigte zuerst handgreiflich geworden sei, indem er den Angeklagten mit dem Kopf vor eine Wand schubste. Im weiteren Geschehen habe aber von Notwehr keine Rede mehr sein könne. Das Spurenbild lasse nur den Schluss zu, dass der 36-Jährige sein Opfer mit dem Metallrohr niederschlug und dann mehrfach mit einem Hammer auf den am Boden Liegenden einschlug, bevor es zum finalen Akt kam

Dass der Angeklagte bereits mit einer Auseinandersetzung gerechnet habe, belege der Umstand, dass er sich mit Pfefferspray bewaffnete und Werkzeug, darunter den Hammer, bereit gestellt habe. Insofern erkannte das Gericht ein gewisses planerisches Vorgehen. Zu Gunsten des Angeklagten wirkte sich lediglich aus, dass er bislang nicht vorbestraft war und es eine gewisse Provokation durch den Geschädigten gegeben habe.

Verfahren hatte bereits im Mai begonnen

Auch interessant

In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte eine menschenverachtende Haltung an den Tag. „Wofür sollte ich mich entschuldigen?“ fragte er. Und er verwahrte sich gegen den Vorwurf, gefühlskalt zu sein. „Ich bin halt so.“

Für das Verfahren, das bereits im Mai begonnen hatte, waren zunächst sechs Verhandlungstage vorgesehen gewesen. Doch Probleme mit Zeugen, die nicht zum Duisburger Gericht kommen konnten oder wollten, und vor allem zahlreiche von der Verteidigung gestellte Anträge verzögerten den Prozess immer wieder. Letzteres war auch am letzten von 15 Verhandlungstagen der Fall. Der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer schloss die Verhandlung erst um 22.30 Uhr. Es war das späteste Urteil eines Duisburger Schwurgerichts in den vergangenen 25 Jahren.