Oberhausen. . Oberhausens Stadtkämmerer beruhigt die Gemüter: Die Stadt will mit der Grundsteuer-Reform nicht mehr einnehmen. Es gibt aber einen Haken.
Der Oberhausener Kämmerer Apostolos Tsalastras (SPD) gibt ein großes Versprechen ab: Die von Bund und Ländern angestrebte neue Grundsteuer-Regelung wird die Stadt nicht als Hebel einsetzen, um bei Hauseigentümern und damit indirekt bei Mietern mehr Geld zu kassieren.
„Wir werden mit der Grundsteuer-Reform nicht mehr einnehmen als bisher. Wir werden die Reform nicht nutzen, unseren Haushalt aufzubessern“, verspricht Tsalastras. Das bedeute allerdings nicht, dass auch jeder einzelne Bürger künftig eine gleich hohe Steuerlast zu tragen habe wie jetzt. „Es wird zu Verschiebungen kommen, die einen werden mehr zahlen, die anderen weniger – je nachdem, wie die Regelung am Ende ausgestaltet sein wird.“ Derzeit könne man dies noch nicht genau kalkulieren, da die Grundlagen hierfür fehlten.
Bund der Steuerzahler schreckte Immobilienbesitzer auf
Kürzlich hatte der Bund der Steuerzahler NRW in einer Modellrechnung viele Hauseigentümer aufgeschreckt: Der Verein geht von deutlich höheren Grundsteuerbelastungen durch die Reform in Zukunft aus – falls die Kommunen in NRW ihre Hebesätze nicht absenken würden.
Nach dem jüngsten Kompromiss der Parteien im Bund und der Bundesländersoll die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 völlig neu berechnet werden. Danach soll jedes Land allerdings künftig selbst bestimmen können, ob der Wert des Grundstücks, die Jahresmieteinnahme oder sogar nur die Größe des Grundstücks der Berechnung zugrunde liegt.
Stabile Steuereinnahmen für die Kommunen
Auch interessant
Die Steuer wird Jahr für Jahr von Eigentümern der Immobilien erhoben – und bringt den Kommunen im Unterschied zur Gewerbesteuer für Unternehmen stabile Erträge ein. Die Städte legen jeweils ihren eigenen Hebesatz fest.
Jahr für Jahr kassiert Oberhausen 45 Millionen Euro – das sind rund fünf Prozent der jährlichen Ausgaben von 840 Millionen Euro. Die Eigentümer legen die Grundsteuer auf ihre Mieter um. Somit trifft diese Eigentums-Steuer jeden Bürger einer Stadt. Die Reform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Steuerkalkulation mit veralteten Grundstückswerten des Jahres 1964 als nicht mehr rechtmäßig eingestuft hat.
Neue Ungerechtigkeiten?
Tsalastras hält von der geplanten Öffnung für jedes Bundesland gar nichts. Es führe nicht nur zu einem Flickenteppich an Grundsteuer-Varianten in Deutschland, sondern zu neuen Ungerechtigkeiten. „Es besteht die Gefahr eines Dumpingwettbewerbs, die ärmeren Länder geraten unter Druck der reichen Länder, die sich eine geringe Steuer leisten können. Das ist ähnlich wie bei der individuellen Regelung der Kita-Beiträge in NRW: Düsseldorf kann die Kitas kostenlos machen, wir mussten die Kita-Beiträge sogar noch erhöhen.“