Oberhausen. . Nebenkostenabrechnungen enthalten oft Fehler. Wie Mieter damit umgehen und Geld sparen können, verrät der Mieterschutzbund Oberhausen/Mülheim.

Hohe Nachzahlung, steigende Kosten: Für Mieter gehört die Nebenkostenabrechnung zu den weniger erfreulichen Schreiben. Sie nimmt oft den Stellenwert einer weiteren Miete ein. Dabei sind viele Abrechnungen fehlerhaft. Die wichtigsten Tipps vom Mieterschutzbund Oberhausen/Mülheim. „Das Frühjahr ist die große Zeit der Nebenkostenabrechnung“, sagt Rechtsanwalt Harald Bartnik vom Mieterschutzbund. „Zwischen Januar und April waren unsere Beratungstermine allesamt ausgebucht.“

Einen genauen Blick in den Mietvertrag werfen

Aber auch im Laufe des Jahres können die Kostenaufstellungen in den Postkästen der Mieter landen und bei erheblichen Fehlern letztlich auch auf dem Schreibtisch von Harald Bartnik. Dabei fallen dem Fachmann immer wieder folgende Fehler auf: „Vielfach werden Dinge abgerechnet, die vertraglich gar nicht vereinbart sind.“ Das gelte in vielen Fällen für Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Er rät dazu, einen genauen Blick in den Mietvertrag zu werfen. „Nur das, was im Vertrag steht, muss auch bezahlt werden“, so Bartnik. Er kenne Leute, die noch heute kein Strom und Wasser zahlten, weil dies vor langer Zeit so in ihren Mietverträgen vereinbart wurde.

Hier gibt’s Hilfe

Der Mieterschutzbund Oberhausen/Mülheim bietet Beratungen zu mietrechtlichen Themen in der Beratungsstelle, Havensteinstraße 36 (Ecke Helmholtzstraße) an. Kontakt: 0208 - 29 90 14 oder per Online-Terminreservierung auf www.msb-mbn.de

Hilfe gibt es auch im Beratungscenter vom Deutschen Mieterbund Rhein-Ruhr, Willy-Brandt-Platz 4 (gegenüber vom Hauptbahnhof), 0208 - 98 99 27 63 oder per Mail an: oberhausen@mieterbund-rhein-ruhr.de.

Verteilungsschlüssel stimmt oft nicht

Daneben stimme bei den Nebenkostenabrechnungen häufig der Verteilungsschlüssel nicht. „Hier kommt es zu Ungerechtigkeiten, wenn der Vermieter beispielsweise nach Personen abrechnet, obwohl die Abrechnung laut Vertrag nach Quadratmetern erfolgen soll“, so Bartnik. Bezüglich der Abrechnungsmodalitäten sei es daher ratsam, die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit älteren Abrechnungen zu vergleichen. Dem Experte zufolge sollten bei der Kostenaufstellung grundsätzlich immer alle Betriebskosten aufgeführt sein. Auch hier sei der Vergleich zum Vorjahr entscheidend, um zu erkennen, welche Positionen sich verändert haben. So werde schnell sichtbar, welche Kosten gestiegen oder gesunken sind.

Wartungs- und Reparaturkosten werden miteinberechnet

Bei den Heizkosten kommt es laut Harald Bartnik vor, dass Wartungs- und Reparaturkosten miteinberechnet werden. Doch diese dürfen von der Vermietern nicht umgelegt werden. Ärgerlich seien außerdem Personalkosten für Hausverwaltung, Winterdienst und Gartenpflege, die oft viel zu hoch in Rechnung gestellt würden.

Zuerst den Vermieter konfrontieren

Aber was tun, wenn Fehler festgestellt werden? „Als Erstes auf jeden Fall den Vermieter konfrontieren und genau sagen, was nicht stimmt. Wenn das nicht funktioniert, dann kann man sich an den Mieterschutzbund wenden“, meint Harald Bartnik. In der Regel setzt der Mieterschutzbund im Namen der Mieter dann ein Schreiben auf. „Das ist der bessere Weg. Die Vermieter verstehen so auch die Details und wissen genau, worum es geht.“ Das reiche dann in der Regel als Gesprächsgrundlage. Und so sehr sich auch das Bild von den Konfliktparteien Mieter gegen Vermieter festgesetzt hat, laut Harald Bartnik würden die meisten Vermieter die Fehler sogar anstandslos korrigieren.