Oft fällen Richter erst Jahre nach der Straftat ein Urteil. Dabei gibt es eine Möglichkeit, dies zu beschleunigen – sie wird aber selten genutzt.
Auf das Delikt soll gerade bei jungen Erwachsenen aus pädagogischen Gründen möglichst schnell das Strafurteil folgen: So hat sich die Zahl der beschleunigten Verfahren am Amtsgericht Oberhausen allein im vergangenen Jahr mehr als verfünffacht. Wurden im Jahr 2017 sechs solcher Verfahren durchgeführt, waren es 2018 bereits 32. In den meisten Fällen werden die Straftäter noch am Tag der Tat verurteilt.
Schwarzfahren, einfache Körperverletzung, Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Verkehrsvergehen – bei solchen Delikten kommt das beschleunigte Verfahren zum Einsatz. Die Möglichkeit dazu gibt es schon seit 1994, doch lange Zeit wurde diese in der Strafprozessordnung vorgesehene Chance kaum genutzt, um Täter schneller als in einem herkömmlichen Verfahren zu verurteilen.
Schnelles Zusammenspiel der Behörden
Ein effizientes und schnelles Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ist dafür nötig. Der in der Regel nicht vorbestrafte Täter muss mindestens 21 Jahre alt, der Sachverhalt einfach zu beweisen sein, entweder durch Zeugen oder auch durch ein Geständnis. Besonders bei unklarem Wohnsitz oder reisenden Tätern gilt das beschleunigte Verfahren als geeignetes Mittel, ein Urteil umgehend zu erreichen. Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, oft auch zur Bewährung, werden dabei ausgesprochen.
Diese schnelleren Verfahren seien ein „geeignetes Mittel, um dem Rechtsstaat mehr Durchsetzungskraft zu geben“, unterstreicht Amtsgericht-Direktor Christian Happe. „Wir sind damit sehr zufrieden und wollen die Zahl dieser Verfahren nach Möglichkeit erhöhen“, sagt der Jurist. Die entscheidende Weichenstellung erfolge dabei allerdings durch die Staatsanwaltschaft.
Nur ein kleiner Teil der Arbeit
Seit 15 Jahren gibt es beschleunigte Verfahren
Seit dem 28. Oktober 1994 gibt es in der Strafprozessordnung die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens.
Dieses Verfahren kann nur vor dem Amtsgericht beantragt werden. So wird verhindert, dass bei schweren Delikten ein solcher Prozessweg durchgeführt werden kann.
32 beschleunigte Verfahren 2018 – für das Amtsgericht Oberhausen ist das nur ein klitzekleiner Teil seiner Tätigkeit. Es verfügt über 20 Richterstellen und wickelt jährlich mehrere tausend Verfahren ab, wobei es neben dem Strafrecht auch um Zivil-, Familien-, Betreuungsrecht, um Nachlass-Angelegenheiten und Zwangsvollstreckungen geht.
Richterlicher Bereitschaftsdienst an sieben Tagen in der Woche
Mittlerweile ist das Amtsgericht an sieben Tagen pro Woche mit einem richterlichen Bereitschaftsdienst präsent, um von 6 bis 21 Uhr pro Tag schnelle richterliche Beschlüsse zu Abschiebehaft, vorläufigen Festnahmen sowie Unterbringung und Fixierung in der Psychiatrie zu ermöglichen.
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Direktor Christian Happe und Pressedezernentin Christine Wecker unterstreichen: „Das verlangt einen enormen Personaleinsatz, für den wir bislang leider keine entsprechende personelle Verstärkung erhalten haben.“ Beide hoffen, dass die von der Landesregierung bereits zugesagte Stellenaufstockung bald vor Ort an den Gerichten ankommt.