Oberhausen. . Im August 2018 wurde ein Bauunternehmer im Oberhausener Knappenviertel getötet. Ein 36-jähriger Oberhausener steht dafür nun vor Gericht.

Wegen Totschlags muss sich seit Dienstag ein 36-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Am 7. August 2018 soll er im Keller eines Hauses an der Uhlandstraße im Oberhausener Knappenviertel einen 58-jährigen Bauunternehmer getötet haben, indem er ihm den Stab einer Stehlampe durch den Schädel trieb.

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Das Opfer war Mieter eines Büros, das der Angeklagte ihm vermietet hatte. Am Tattag soll es zum Streit um einen Mauerdurchbruch gekommen sein, den der 58-Jährige ohne Einverständnis des Angeklagten in Auftrag gegeben haben soll. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der auch der Angeklagte verletzt wurde. Auch ein Hammer soll zum Einsatz gekommen sein.

Der Angeklagte spricht von „Notwehr“

Der Angeklagte soll das Opfer damit mehrfach geschlagen haben. Dann soll er den Bewusstlosen in einen ehemaligen Heizungskeller geschleift, ihn in einer Wanne fixiert und ihm den rund ein Meter langen Messingstab einer Stehlampe erst ins Gesicht und dann durch den Schädel gerammt haben.

Ermittler bei der Spurensuche im Oberhausener Knappenviertel.
Ermittler bei der Spurensuche im Oberhausener Knappenviertel. © Joachim Schultheis

Der 36-Jährige wies die Vorwürfe zu Prozessbeginn zurück und schilderte den Vorfall in einer erschreckend sachlichen und völlig ohne Emotionen vorgetragenen Einlassung als Notwehr. „Als ich ihm sagte, dass ich ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen würde, hat er mich gegen eine Wand gestoßen.“ Das Opfer habe einen Hammer gegriffen und auf ihn eingeschlagen, so der 36-Jährige.


Opfer getroffen und in Heizungskeller gezogen

Der Geschädigte habe ihn fast bewusstlos geschlagen. Als der Bauunternehmer erneut, den drei Pfund schweren Fäustling schwingend, auf ihn zukam, habe er sich mit dem Lampenstab zu wehren versucht. „Und irgendwann habe ich getroffen. Er kippte um.“ Erst danach habe er den Toten in den Heizungskeller gezogen.

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Der Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagte Ermittlungsfehler vor: „Der Abschlussbericht der Polizei ist in einigen Teilen ignoriert worden.“

Für das Verfahren sind bis Anfang Juni sechs weitere Verhandlungstage geplant.