Oberhausen. . Insgesamt 5857 Strafen gegen Bezieher des Arbeitslosengeldes II wurden 2014 ausgesprochen. Arbeitslosenzentrum: Sanktionen werden zu schnell verhängt.
Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr in Oberhausen erneut deutlich gestiegen. In insgesamt 5857 Fällen wurden Arbeitslosen Leistungen gekürzt oder andere Strafmaßnahmen auferlegt – 2013 lag die Zahl der Sanktionen noch bei 4675. Schon im Vergleich der Jahre 2012 und 2013 gab es einen ähnlich hohen Anstieg. Bundesweit sind 2014 dagegen weniger Strafen ausgesprochen worden als noch im Vorjahr. Mike Laudon vom Arbeitslosenzentrum Kontakt kritisiert die Strafmaßnahmen. „Aus meiner Sicht werden die Sanktionen oft zu leichtfertig ausgesprochen, ohne dass man sich den Einzelfall angeschaut hat.“
Termine nicht eingehalten
Von den 5837 Strafmaßnahmen entfielen 5055 auf Meldeversäumnisse. „Wenn jemand einen Termin vereinbart hat, jedoch nicht erscheint und sich nicht abmeldet, dann ist das ein Meldeversäumnis“, erklärt der Sprecher des Jobcenters, Josef Vogt, auf NRZ-Anfrage. „Wir haben im vergangenen Jahr unsere Beratungen intensiviert“, versucht er eine Erklärung zu finden, für die gegenläufige Entwicklung im Vergleich zum Bund. Als Teil der sogenannten Joboffensive, die noch bis zum Mai läuft, konnte das Jobcenter zusätzliche Berater einstellen. Dadurch habe man die Termindichte erhöhen können, so Vogt. Bei einer deutlich erhöhten Anzahl an Terminen sei es in der Folge nicht überraschend, dass mehr Termine nicht eingehalten würden.
Zu den rund 5000 Meldeversäumnissen kommen 411 Sanktionen hinzu, die wegen einer „Nichtbefolgung der Eingliederungsvereinbarung“ ausgesprochen wurden. „Wenn etwa vereinbart wurde, dass jemand eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen an Unternehmen schreiben soll, dies jedoch nicht einhält, gibt es Sanktionen.“ Zudem weigerten sich in 244 Fällen Bezieher von Hartz IV einen bestimmten Job anzunehmen oder an einer Maßnahme teilzunehmen.
Kritik an Sanktionspraxis
Laudon, der an der Hospitalstraße in Sterkrade Arbeitslose berät, sieht die Sanktionspraxis der Jobcenter kritisch. „Schon beim ersten Mal, wenn jemand einen Termin verpasst, können Leistungen gekürzt werden.“ Es sei fast ein Automatismus, dass selbst auf geringste Versäumnisse sofort Strafen folgen würden. „Die Zeit, auf den Einzelfall zu gucken und nachzuforschen, warum jemand etwa nicht zum Termin erscheint, wird sich nicht mehr genommen.“
Der Berater bekomme zudem immer wieder in Gesprächen mit, dass Betroffene die Schreiben des Jobcenters nicht richtig verstehen. „Das liegt teilweise an fehlender Bildung und mangelnden Sprachkenntnissen.“ Auch komme es vor, dass Betroffene aus Resignation über ihre Arbeitslosigkeit Termine einfach ignorieren.