OberhaUSEN. . Eine 38-Jährige ist wegen Betrugs in 52 Fällen angeklagt. Doch der Prozess offenbart eine traurige Geschichte. Die Schuldfähigkeit ist unklar.

Die bequeme Art, im Internet alles kaufen zu können, ist einer Oberhausenerin zum Verhängnis geworden. Vor dem Amtsgericht begann am Donnerstag ein Prozess gegen eine 38-Jährige. Der Vorwurf: Betrug in 52 Fällen. Die Schadenshöhe beläuft sich auf 1071,40 Euro. Eine Entscheidung fiel dem Schöffengericht äußerst schwer, denn im Prozess entblößte sich eine traurige Geschichte, die offen lässt, ob die Harz IV-Empfängerin schuldfähig ist.

Eigentlich lautete der Vorwurf auf gemeinschaftlichen Betrug. Mitangeklagt war nämlich der Ex-Ehemann der 38-Jährigen. Beide wohnen mit ihrem 17-jährigen Sohn im gleichen Haus. Immer wieder schloss die Oberhausenerin unter falschem Namen sogenannte Abos für Kosmetik-Artikel ab, teilweise über zehnmal im Monat.

Falsches Konto angegeben

Im Lastschriftverfahren gab sie das Konto ihres Mannes an. Doch das gebe es seit zehn Jahren nicht mehr, erwiderte der Oberhausener. Er will von den ganzen Käufen nichts gewusst haben. Im Bundesfreiwilligendienst sei er oft außer Haus gewesen. Das deckte sich mit dem Schuldeingeständnis der 38-Jährigen direkt zu Prozessbeginn. Das Verfahren gegen den 47-Jährigen wurde eingestellt.

Zweimal wurde die Oberhausenerin schon wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. 2015 wurde gegen sie eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Nun saß sie wieder auf der Anklagebank. Rund 50 000 Euro Schulden türmten sich bei der Angeklagten auf, berichtete der Lebensgefährte. Die Rechnungen stapelten sich im Keller.

Gefängnis wäre der Abgrund

Die Bewährungshelferin berichtete von einem Hirnschaden, von Krankenhausaufenthalten, von einem Gutachten, das zum Ergebnis kam, die Angeklagte sei eingeschränkt schuldfähig. Auch davon, dass die 38-Jährige in einer Behindertenwerkstatt arbeiten soll. Der Anwalt der Oberhausenerin forderte ein neues Gutachten, auch um Zeit zu gewinnen. „Das Gefängnis wäre für sie der Abgrund.“

Mehrfach beteuerte die Oberhausenerin unter Tränen, alles zurückzahlen zu wollen. „Ich wollte niemanden betrügen.“ Vieles habe sie verschenkt, oft nicht verstanden, was in den AGBs stand. Nach langer Beratung gab das Schöffengericht dem Antrag auf ein neues Gutachten statt.