Oberhausen/Mülheim. Der Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Landesregierung macht den Windrad-Gegnern neue Hoffnung: Denn der Mindestabstand wird erhöht.

Die Gegner des in Mülheim-Styrum an der Ruhr geplanten Windrades schöpfen neue Hoffnung. Weil der Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Landesregierung vorsieht, den Mindestabstand solcher Anlagen zur nächsten Wohnbebauung von 500 auf 1500 Meter zu verdreifachen, hofft nicht nur die Oberhausener CDU, dass in der Ruhraue nun doch nicht gebaut werden darf in die Diskussion über das Windrad wieder mächtig Bewegung kommt.

Auch die Bürgerinitiative Ruhraue begrüßt die Entscheidung der neuen Regierungskoalition, die Abstandsflächen auszuweiten: „Mülheim sollte aus diesem Projekt die Luft rauslassen“, fordert Dominik Stenkamp, CDU-Vertreter in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen und Mitglied der Bürgerinitiative.

Gilt Bestandsschutz des Ruhr-Windrades?

In der Ausweitung des Mindestabstands sehen die Gegner aber nur einen ersten Schritt: Weil die Anlage im Ruhrbogen, gegen die Anwohner aus Alstaden gerichtlich vorgehen, bereits im vergangenen Dezember genehmigt worden ist, dürfte sie Bestandsschutz genießen und von der Neuregelung nicht betroffen sein.

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Dazu sagt Hans Tscharke, Oberhausener CDU-Vize-Parteichef und Vorsitzender des Ortsverbandes Oberhausen-West: „Es wäre absurd, ein Windrad trotz massiven Protestes zu errichten, das einen Kilometer näher an der Wohnbebauung stehen würde als ein Windrad, dessen Errichtung in Zukunft noch genehmigt werden darf.“

Rechtliche Klarstellung gefordert

Die Bürgerinitiative Ruhraue fordert von den Koalitionspartnern im Land deshalb eine rechtliche Klarstellung, dass die neuen Abstandsflächen auch im Hinblick auf erteilte, aber noch nicht rechtskräftige Genehmigungen gelten sollen.Alles andere wäre „paradox und erneut eine Missachtung der Interessen der Menschen vor Ort“.

In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Kenntnis der Bürgerinitiative Ruhraue derzeit 200 Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen.