Mülheim. . Nachdem die Stadt Mülheim ihren Widerspruch abgelehnt hat, zieht eine Oberhausenerin im Kampf gegen ein Windrad vor das Verwaltungsgericht.
- Eine Hauseigentümerin aus Oberhausen-Alstaden hat beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht
- Sie sieht sich durch den genehmigten Bau und Betrieb einer Windkraftanlage auf einer nahen Deponiehalde beeinträchtigt
- Die Stadt Mülheim hatte ihren Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid zurückgewiesen
Die Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage auf der Deponie am Kolkerhofweg wird nun von einer Bürgerin aus Oberhausen-Alstaden gerichtlich angefochten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte am Montag den Eingang einer entsprechenden Klage. Parallel hat die Bürgerinitiative Ruhraue erneut eine Petition gegen die Windkraft-Pläne im Drei-Städte-Eck beim Landtag eingereicht.
Zuletzt war die nun klagende Bürgerin erwartbar mit einem Widerspruch zum Genehmigungsbescheid, den das städtische Umweltamt der Windkraft-Betreibergesellschaft von Gelsenwasser und Medl Ende 2016 erteilt hatte, gescheitert. In dem Widerspruch hatte die Bürgerin, die in Alstaden an der Straße „Am Ruhrufer“ ein Einfamilienhaus bewohnt, unzumutbare Belästigungen durch das Windrad ausgemacht.
Insgesamt fast 152 Meter
Durch die Drehbewegungen der Rotoren entstehe eine bedrängende Wirkung, hieß es da etwa. Die Anlagenhöhe samt Aufschüttung auf der Halde, insgesamt fast 152 Meter, solle zu nah an der Wohnbebauung aufgestellt werden, als dass dies ohne erhebliche Beeinträchtigungen bliebe. Noch zudem solle die Anlage ja auf der ohnehin schon 63,5 Meter hohen Halde aufgestellt werden.
Außerdem macht die Bürgerin schädliche Lärmbelästigungen durch den Betrieb des Windrades aus. Es sei nicht auszuschließen, dass der hier maßgebliche Lärm-Grenzwert von 35 dB(A) überschritten werde. Überdies sei der per Genehmigungsbescheid beschränkte Nachtbetrieb nicht ausreichend, um die Lärmbelastung im erträglichen Rahmen zu halten. Weiterhin bezweifelt die Alstadenerin, dass sie die Reglementierungen im Bescheid der Stadt ausreichend vor Schlagschattenwurf durch die Rotorblätter schützen. Und schließlich sieht die Bürgerin Rechtswidrigkeiten im Genehmigungsbescheid der Stadt. So habe etwa der Deutsche Wetterdienst dem Vorhaben wegen vermeintlicher Beeinflussung seiner Wettertechnik nicht zugestimmt, Mängel gebe es zudem in Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Schutz der Wohnbebauung beachtet
Das Umweltamt der Stadt wies den Widerspruch in Gänze zurück. „Im vorliegenden Fall“, so die Untere Immissionsschutzbehörde unter dem Dach des Umweltamtes, „werden die subjektiven Rechte der betroffenen Nachbarn in allen aufgeführten Punkten sichergestellt.“ Von der Windkraftanlage gingen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen aus. Der Schutz der nahen Wohnbebauung sei im Genehmigungsverfahren hinreichend beachtet worden.
Nächster Schritt des bürgerlichen Widerstands ist nun der Gang vor Gericht. Am Freitag vergangener Woche ist eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf eingegangen. „Wann über die Klage verhandelt und entschieden werden wird, ist derzeit nicht absehbar“, hieß es am Montag seitens des Gerichtes.