Mülheim. . Eine Bürgerin aus Oberhausen dürfte zeitnah Klage gegen das Windrad im Styrumer Ruhrbogen einreichen. Das erhöht den Zeitdruck für Gelsenwasser.

  • Eine Bürgerin aus Oberhausen-Alstaden hat gegen die Genehmigung für das Windrad im Ruhrbogen Widerspruch eingelegt
  • Das gilt als Vorbereitung einer angekündigten Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
  • Die Klage, aber auch ein weiteres noch nicht abgeschlossenes Verfahren erhöhen den Zeitdruck für die Betreiber

Für die Bürgerinitiative Ruhraue, die vehement gegen den Bau eines 149 Meter hohen Windrades auf der Deponiehalde am Kolkerhofweg argumentiert, beginnt nun die heiße Phase. Eine Klage gegen das Vorhaben von Gelsenwasser und Medl ist angekündigt. Klar scheint jedenfalls: Eine Klage könnte der Projektgesellschaft einen Strich durch deren Rechnung machen – sowohl zeitlich als auch wirtschaftlich.

Kurz vor Weihnachten hatte Mülheims Umweltamt den Bau und Betrieb der Windkraftanlage genehmigt, unter einigen Auflagen zum Schutz von Anwohnern im Städtedreieck mit Duisburg und Oberhausen, von Fauna und Flora. Das Amt hatte auf Drängen Gelsenwassers und im eigenen Ermessen gar eine „sofortige Vollziehbarkeit“ der Genehmigung angeordnet, was den späteren Betreibern ermöglichen soll, zügig mit dem Bau zu starten. Das Konsortium aus Gelsenwasser und Medl will die Anlage unbedingt in diesem Jahr in Betrieb nehmen, um noch von einer höheren EEG-Umlage zu profitieren.

Gericht könnte vorzeitigen Baubeginn verhindern

Doch wird dieser Plan aufgehen? Umweltamtsleiter Dr. Jürgen Zentgraf wollte sich da zuletzt im Umweltausschuss nicht festlegen. „Man kann im Moment schwer sagen, ob das Gericht einen vorzeitigen Baubeginn genehmigen würde“, sagte er auf Nachfrage von André Pütz (FDP). Der hatte wissen wollen, mit welcher Verzögerung zu rechnen sei, werde die von der Bürgerinitiative angekündigte Klage am Verwaltungsgericht eingereicht.

Zentgraf verwies in diesem Zusammenhang auf den bereits seit Jahren schwelenden Streit um den Ausbau des Schweinemastbetriebes Im Brahm, der mittlerweile mit dem Bundesverwaltungsgericht die letzte Instanz erreicht hat. Mit zwei bis zweieinhalb Jahren Verfahrenszeit, so Zentgraf, sei allein zu rechnen, sollte die Sache zu einer zweitinstanzlichen Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht kommen.

Bürgerin hat Widerspruch eingelegt

Zentgraf gab an, dass mittlerweile ein Widerspruch einer Alstadener Bürgerin zur Bau- und Betriebsgenehmigung in seinem Haus angekommen sei. Weist die Stadt ihn erwartbar ab, so die Information dieser Zeitung, wird die Alstadenerin Klage einreichen. „Die Klageschrift liegt schon vor.“

Ohnehin sind nicht alle nötigen Verwaltungsaufgaben erledigt. Aktuell berichtete Zentgraf, dass vor dem Baustart noch Betriebsgenehmigung und Plangenehmigungsbeschluss für die Deponie insoweit zu ändern sind, dass die Deponiefläche genutzt werden darf zur Windenergie-Erzeugung. Ein Antrag bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (Stadt) sei seit Oktober gestellt, ihm seien noch eine Artenschutzprüfung und ein landschaftspflegerischer Begleitplan beizufügen. Ein externes Gutachterbüro arbeitete zuletzt noch daran.

Bezirksregierung: Kein Anlass zur Überprüfung

Artenschutzrechtliche Konflikte sind ausgemacht, Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Sind ­Ausgleichsflächen für Kröten, Flussregenpfeifer, Insekten und Co. noch nicht angelegt, darf laut Zentgraf nicht gebaut werden. Mitte des Jahres soll das Verfahren abgeschlossen sein und der Bau beginnen können. Wenn nicht eine Klage erfolgreich dazwischengrätscht.

Auf Nachfrage sieht die Bezirksregierung Düsseldorf, die sich im Rahmen einer an den Landtag gerichteten Petition der Bürgerinitiative über das Genehmigungsverfahren vom Mülheimer Umweltamt mehrfach zur Sache berichten ließ, „keine Veranlassung für eine vollständige Überprüfung des Genehmigungsverfahrens“.