Oberhausen. Während der Sterkrader Kirmes dürfen keine Kutten auf dem Gelände des Rummels getragen werden. Das hat die Stadt Oberhausen nun festgelegt.

Die Stadt Oberhausen hat das Tragen von Rockerkutten während der Fronleichnamskirmes in Sterkrade verboten: Wie nun in einem Amtsblatt mitgeteilt wird, dürfen Abzeichen, Embleme, Schriftzüge und ähnliche Erkennungszeichen auf dem Gelände der Kirmes vom Mittwoch, 14. Juni, bis Montag, 19. Juni, nicht getragen werden.

Das Verbot umfasst im Norden die Brandenburger Straße, Eichelkampstraße bis Ecke Holtener Straße, den Parkplatz am Bunker und den Eugen-zur-Nieden-Ring. Im Osten den Eugen-zur-Nieder-Ring bis Zur Gutehoffnungshütte. Im Westen Ostrampe und im Süden Bahnhofstraße bis Ostrampe. Zeitlich sind die Verbote an die täglich variierenden Öffnungszeiten der Kirmes angepasst. Das Kuttenverbot gilt allerdings noch einige Stunden länger.

Betroffen: Bandidos MC, Hells Angels MC und Satudarah MC

Ausdrücklich werden beim Trageverbot der Kleidungsstücke bekannte Rockergruppen wie Bandidos MC, Hells Angels MC und Satudarah MC genannt. Die Stadt Oberhausen begründet die Maßnahme mit den zahlreichen Vorfällen mit Rocker-Gruppierungen im Stadtgebiet und in der Umgebung in der Vergangenheit. Dazu zählt auch der bundesweit schwelende Konflikt zwischen rivalisierenden Rockergruppen.

Für den Fall, dass sich Personen nicht an die genannten Verbote während der Sterkrader Fronleichnamskirmes halten, droht die Stadt Oberhausen mit empfindlichen Zwangsgeldern und nennt dabei eine Strafe von 500 Euro, die nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz ausgesprochen werden kann. Zudem sind Platzverweise möglich. (dihei)