Oberhausen.. Eine Mutter hat ihre Steuererklärung in Oberhausen bereits Anfang Mai abgegeben, doch noch keine Rückmeldung. Die Oberfinanzdirektion NRW spricht von „Einzelfällen“.

Ihre Steuererklärung hatte die alleinerziehende Mutter schon Anfang Mai beim Finanzamt in Oberhausen eingereicht. Doch eine Erstattung hat sie bis heute nicht erhalten. „Auch wenn es nur ein paar hundert Euro sind – für mich ist das viel Geld“, sagt die 37-Jährige, die anonym bleiben möchte. Mehr als vier Monate Wartezeit? Ist das in Oberhausen die Regel oder eine Ausnahme? Wie sieht es in den Nachbarstädten aus?

Das Internet-Portal „Lohnsteuer kompakt“ hat die Bearbeitung von insgesamt 100 000 bundesweiten Steuererklärungen ausgewertet, die innerhalb des vergangenen Jahres über das Portal erstellt wurden. 466 Finanzämter wurden berücksichtigt. In NRW schnitt das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt mit durchschnittlich 28,43 Tagen pro Steuererklärung am besten ab. Das Finanzamt Oberhausen-Nord befindet sich mit durchschnittlich 55 Tagen im hinteren Mittelfeld, das Finanzamt OB-Süd schnitt mit 39 Tagen deutlich besser ab.

In Mülheim müssen Arbeitnehmer durchschnittlich 42 Tage auf ihre Erstattung warten, in Recklinghausen 53 Tage, in Duisburg-Hamborn 46, in Duisburg-Süd 45 und in Duisburg-West 62 Tage. Besonders lange Wartezeiten müssen Arbeitnehmer in Essen Nord-Ost mit rund 70 und in Essen-Süd mit 77 Tagen in Kauf nehmen.

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„Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es im Einzelfall wesentlich schneller gehen, aber auch länger dauern“, führt Hecker aus. Gerade in Spitzenzeiten rund um den gesetzlichen Abgabetermin, dem 31. Mai jeden Jahres, sei der Erklärungseingang in den Finanzämtern besonders hoch.

„Grundsätzlich werden die Steuererklärungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.“ Dabei nähmen Steuererklärungen, die Rückfragen erfordern oder überdurchschnittlich komplex sind, mehr Zeit in Anspruch. Daraus ergebe sich, dass nicht alle früher eingereichten Erklärungen auch schneller bearbeitet würden.

Generell könnten die Finanzämter erst ab Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuererklärungen beginnen, da aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen erst dann die für die Bearbeitung erforderlichen elektronischen Daten vorlägen.