Oberhausen. . Oberhausener Schüler haben seit einer Woche 28 neue Interessenvertreter. Im August werden ihre Vorsitzenden gewählt.
Das dritte Jugendparlament ist gewählt. Mehr als 11.000 wahlberechtigte Schüler waren im Mai aufgerufen, 28 neue Mitglieder für die Interessenvertretung der Oberhausener Jugend zu wählen. Am vergangenen Dienstag kam nun das neu gewählte Jugendparlament im Rathaus an der Schwartzstraße 72 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Kennenlernen stand im Vordergrund
Die Sitzung wurde von Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU) begleitet. Dabei ging es vor allem darum, jenen, die neu in dieses Gremium gewählt worden waren, die Arbeit des Jugendparlaments vorzustellen und über erste Themen des dritten Jugendparlamentes zu sprechen. Aber noch viel zentraler als die inhaltliche Auseinandersetzung war das gegenseitige Kennenlernen. Schließlich müssen die Jugendlichen nun zwei Jahre zusammenarbeiten und sich für die Belange der Oberhausener Jugend einsetzen. „Es ging darum, den Kontakt zwischen den neuen Mitgliedern herzustellen“, erklärt folglich auch Chris Höppner, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Jugendgremiums. Die beiden neuen Vorsitzenden des 2012 zum ersten Mal gewählten Jugendparlamentes sollen erst nach einem gemeinsamen Wochenende in Essen Ende August gewählt werden.
Alles Wissenswerte zum Jugendparlament haben wir für Sie hier einmal zusammengestellt:
Wer darf wählen und gibt es eine Altersgrenze?
Alle Oberhausener Schüler weiterführender Schulen bis zum 18. Lebensjahr sind wahlberechtigt. Neu ist in diesem Jahr, dass zum ersten Mal auch Fünft- und Sechstklässler abstimmen durften. Kandidieren für das Parlament dürfen allerdings nur Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren.
Wie viele Schüler waren zur Wahl aufgerufen und wie hoch war die Wahlbeteiligung?
Erstmalig waren mehr als 17.000 Schüler an 16 Schulen aufgerufen, ihre Stimme für zwei Delegierte pro Schule abzugeben. Jedoch fand an drei Schulen keine Wahl statt, somit zogen die Kandidaten direkt ins Jugendparlament ein. Dadurch sank die Zahl der Wahlberechtigten auf etwa 11.000. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 57 Prozent und war im Vergleich zur 2. Jugendparlamentswahl im Jahr 2014 etwas niedriger.
Welches Mitspracherecht hat das Jugendparlament?
Das Jugendparlament ist nicht nur die Interessenvertretung der Oberhausener Jugend, sondern hat kürzlich ein Stimm- und Antragsrecht in allen städtischen Ausschüssen erhalten. Ein Rederecht bleibt ihnen aber verwehrt. Außerdem ist ein Jungparlamentarier im Jugendhilfeausschuss der Stadt vertreten. Weitere zwei sind Mitglieder im Kinder- und Jugendrat NRW, der landesweiten Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen.