Bottrop/Oberhausen. Eine Bottroperin wollte ihrer Freundin aus Rotterdam nur das Centro zeigen. Es kam zu Fehlauskünften, Mahnschreiben - und einem sehr langen Dienstweg.

Nicht gut zu sprechen ist Claudia Steiniger aus Bottrop auf das Oberhausener Nahverkehrsunternehmen Stoag und das Bottroper Gegenstück, die Vestische.

Falschen oder unzureichenden Informationen von deren Mitarbeitern verdankte sie nicht nur, dass sie am 4. Dezember in Oberhausen als Schwarzfahrerin hingestellt worden sei. Weil sich die beiden Verkehrsunternehmen über die Stadtgrenze hinweg nicht richtig austauschten, trudelten bald eine Mahnung und gar das Schreiben eines Inkasso-Unternehmens ein. Erst auf Nachfrage der Redaktion löst sich das Ärgernis für Steiniger.

Mit dem Abo-Ticket bis zum Centro?

Claudia Steiniger hat ein Ticket 1000 der Preisstufe A. „Bei uns in Bottrop steht angeschlagen, dass man damit bis nach Oberhausen kommt“, sagt sie. Da sie sich nicht sicher war, ob dies nur für Inhaber eines Einzeltickets gilt, forschte sie nach: Eine Woche vor dem Besuch einer Freundin aus Rotterdam, mit der sie ins Centro fahren wollte, habe sie einen Busfahrer in Bottrop gefragt. Der habe bejaht: , Mit ih­rem Abo-Ticket könne sie bis zum Centro fahren. Deshalb kaufte sie am Besuchstag nur eine Einzelkarte für ihre Freundin.

Bei der Fahrt zum Centro Anfang Dezember, auf Oberhausener Gebiet, erklärte ein Kontrolleur Claudia Steiniger aber, ihr Abo-Ticket sei dafür nicht gültig. 60 Euro Strafe sollte sie zahlen. Der Kontrolleur stellte ihr ein entsprechendes Strafticket aus und schickte sie zum Service-Center. Dort sollte die Sache geklärt werden.

Eine Mahnung an Heiligabend

Was der Kontrolleur verschwieg: Sie hätte zum Stoag-Service-Center gehen müssen. Stattdessen ging Steiniger zur Vestischen. Dort habe man ihr zugesagt, dass die Angelegenheit geprüft würde. Vor allem sollte der Bottroper Busfahrer zu seiner Fahrpreisauskunft befragt werden.

Claudia Steiniger glaubte schon, das alles sei in Arbeit, als an Heiligabend eine Mahnung einging – allerdings von der Stoag. Denn beim Oberhausener Service-Center war nicht bekannt, dass Steiniger sich schon bei der Vestischen über die Strafe beschwert hatte. Man glaubte, sie habe die Zahlungsfrist der 60 Euro einfach verstreichen lassen. Am Telefon nun sagte man Steiniger zu, das Mahnverfahren bis zur Klärung der Sache auf Eis zu legen. Auch hieß es bei der Stoag, Busfahrer dürften gar keine Fahrpreis-Auskünfte geben.

135,58 Euro Mahngebühr gefordert

Es war aber bis Anfang Februar nichts auf Eis gelegt worden, denn da bekam die Bottroperin von ei­nem Inkas­so-Un­ternehmen Post. Die von der Stoag beauftragten Geldeintreiber forderten von ihr, sofort 135,58 Euro Mahngebühr zu bezahlen, sonst würde es für sie noch teurer werden. „Das Geld habe ich zähneknirschend überwiesen“, berichtet Steiniger.

Allerdings gab sie weiter keine Ruhe, sondern verlangte in Protestschreiben an die Stoag Aufklärung: Wieso wurde sie in Bottrop nicht an die Stoag verwiesen? Warum wurde ihre Beschwerde von dort nicht weitergeleitet? Die Vestische habe es trotz Zusage nicht einmal geschafft, ihr selbst ihre dort eingereichte Beschwerde zurückzugeben, damit sie damit in Oberhausen vorstellig werden konnte.

Ticket war nicht gültig

Darauf antwortete ihr die Stoag Mitte Februar, ihr Ticket sei tatsächlich für Oberhausen nicht gültig gewesen. Die „Strafe“ sei zu Recht verhängt worden. Offiziell habe man von ihrer bei der Vestischen eingelegten Beschwerde immer noch keine Kenntnis. Ein Fehlverhalten der Stoag gebe es nicht.

Erst auf Nachfrage der Redaktion macht Stoag-Sprecherin Sabine Müller die Kehrtwende und räumt das Versagen der beteiligten Mitarbeiter ein: Erstens durfte der Busfahrer ihr die Fahrpreisauskunft geben. Zweitens hätten sich Stoag und Vestische „auf dem kurzen Dienstweg“ verständigen müssen. Dann wäre der Kundin das Inkasso-Verfahren erspart geblieben.

Dieses werde gestoppt. Steiniger würden keine Kosten entstehen, sagt Müller. Die Vestische erstattet ihr 60 Euro, 75 Euro, heißt es, kämen noch von der Stoag.