Oberhausen. Aufregung über Rasierklingen in Würsten. Tiere nicht mehr frei laufen lassen? Gefährliche Köder in Oberhausen sind kein Einzelfall. Polizei ermittelt.

Wer seinen Hund in diesen Tagen Gassi führte, hatte beim Treffen mit anderen Hundefreunden nur ein einziges Thema: Wie gefährlich ist es in Oberhausen, Hunde frei herumtollen und schnüffeln zu lassen?

Denn auch wenn des Öfteren falsche Gerüchte über Gift- oder Klingenköder durch die sozialen Netzwerke im Internet schwirren, am Mittwoch wurde in Schmachtendorf der Albtraum jedes Tierliebhabers wahr: Hinter der Gesamtschule entdeckte eine Hundebesitzerin am Zugang zu den Turnhallen zwei Mettwurststücke, in die jemand Rasierklingen eingedrückt hatte.

Die Polizei ermittelt nun: „Hier könnte ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen“, teilt Behördensprecherin Monika Friske mit. Dass Tierhasser gefährliche Köder auslegen, ist in Oberhausen kein Einzelfall: 2010 wurde in Osterfeld Giftköder-Alarm ausgelöst, 2012 starb Rauhaardackel Zauser unter schrecklichen Qualen, 2013 vergiftete sich Labrador Balou im Osterfelder Volksgarten – er überlebte nur knapp. Die Täter zu finden, ist für die Polizei ohne weitere Augenzeugen in den meisten Fällen so gut wie unmöglich. Zum Glück wurden nach zwei weiteren Wurststücken mit Klingen nicht noch mehr in Schmachtendorf gefunden oder gemeldet.

Tiere sollten draußen nichts fressen

Hunde-Experten raten Besitzern immer wieder, den Tieren beizubringen, draußen gar nichts zu fressen. Was aber bei den meist fressbegeisterten Hunden schwierig sein dürfte. Die Pforzheimer Internetseite „Erste Hilfe beim Hund“ empfiehlt: „Bringen Sie im Zweifelsfall den Hund zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Manche Gifte wirken heimtückisch und zerstören ohne Anfangssymptome Organe.“

Die Aufregung der Oberhausener Bürger ist jedenfalls groß: Auf mehreren Seiten im Netz empören sich die meisten über die Tierhasser. „Ich habe zwei Hunde, die ich jetzt nicht mehr frei herumlaufen können“, schreibt Becky van Beek. Und Carola Lapacz fragt entsetzt: „Was sind denn das wieder für Menschen, die so etwas tun?“

Selbst wenn man die Täter fassen sollte, haben sie meist nur geringe Strafen zu befürchten: Tiere sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als Sache eingestuft – und damit hätten sich die Köderleger nur der versuchten Sachbeschädigung schuldig gemacht.