Oberhausen. Ein Oberhausener Beamter schlug nach Beleidigungen auf einen Randalierer ein - nun muss er eine Geldbuße zahlen. Auch das Opfer wurde verurteilt.

Was sich am 6. April 2014 auf der Nohlstraße ereignete, hatte als „sinnlose Polizeigewalt“ ein gewaltiges Echo, vor allem auf diversen Internet-Plattformen. Ein 48-jähriger Randalierer hatte zunächst einen 36-jährigen Polizisten attackiert. Der Beamte hatte dann aber den Blick für das Maß dessen verloren, was durch seine Rolle als Ordnungshüter noch gedeckt war. Am Dienstag musste sich das Landgericht Duisburg in zweiter Instanz mit den beiden Oberhausenern befassen.

Geld- und Bewährungsstrafe

Die Besonderheit des Falles: Täter wie Opfer saßen nebeneinander auf der Anklagebank. Der 48-jährige Hausmeister war vom Amtsgericht Oberhausen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt worden, weil er den Beamten geschlagen und beleidigt hatte. Sechs Monate mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt hatte es für den Polizisten gegeben, der nach den Feststellungen des Amtsgerichts bei dem vergeblichen Versuch, dem bereits am Boden liegenden Widersacher Handschellen anzulegen, mindestens zehn Mal auf den Mann eingeschlagen hatte. Bei drei Schlägen hielt er eine Pfefferspraydose in der Faust. Beide Angeklagte legten Berufung ein.

Das Video ist online zu sehen

Wer sich selbst einen Eindruck vo dem Geschehen machen will, das sich damals an der Ecke Helmholtz- und Nohlstraße ereignete, kann ein rund vier Minuten langes Video auf der Internetplattform „Youtube“ anschauen.

Es ist unter dem Titel „Sinnlose Polizeigewalt am 06.04.2014 in Oberhausen“ im Internet zu finden. Ein Anwohner hatte es mit seiner Handy-Kamera vom Fenster seiner Wohnung aus gedreht.

Der Schlägerei war gegen 10.30 Uhr ein Polizeieinsatz in einer Gaststätte an der Nohlstraße voraus gegangen. Während der 36-jährige Beamte und seine Kollegin den Sachverhalt aufnahmen, erschien die Wirtin und teilte mit, dass der 48-Jährige, der zuvor mit dem Geschehen nichts zu tun hatte, in der Gaststätte für Unruhe sorge. Die Beamten zitierten auch ihn herbei, was der 48-Jährige mit dem Wort „Schwuchtel“ kommentiert haben soll. Der Polizist verwarnte den Mann und verwies ihn des Platzes. Während sich der 48-Jährige entfernte, soll er noch weitere unschöne Beleidigungen über seine Schulter gerufen haben.

Beamter handelte unter Druck

Was den Polizisten nunmehr dazu veranlasste, dem Mann hinterher zu laufen, um dessen Personalien festzustellen. Der allerdings schlug stattdessen zu. Es entwickelte sich ein heftiges Gerangel, bei dem es dem Beamten am Ende mit Hilfe seiner Kollegin gelang, den Randalierer wenigstens zu Boden zu bringen. Die Hände hielt der 48-Jährige offenbar steif am Körper und es gelang dem Polizisten nicht, sie in Handschellen zu bekommen. Minutenlang soll der Polizist auf den am Boden liegenden Mann eingeschlagen haben. Er schlug noch immer, als die von der Wirtin herbei gerufene Verstärkung bereits mit quietschenden Reifen am Ort des Geschehens hielt.

Staatsanwalt, Verteidiger und das Berufungsgericht waren sich am Dienstag allerdings rasch einig, dass das Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt werden könne. Dafür gebe es gute Gründe, so der Vorsitzende: Der 48-Jährige sei nicht vorbestraft, habe deutlich unter Alkohol gestanden, erheblichen Widerstand geleistet und sei bei dem Vorfall selbst schwer verletzt worden.

Der Beamte habe unter einer Drucksituation gestanden, sei aber bereits durch das mediale Echo und ein internes Disziplinarverfahren beeinträchtigt worden. Was nichts daran ändere, dass er als Polizist anders hätte reagieren müssen. Deshalb muss der 36-Jährige 3000 Euro Geldbuße zahlen, während der 48-Jährige mit 1000 Euro davon kommt.