Oberhausen. Vermieter müssen bis Ende 2016 auch Altbauten damit ausstatten. Die Oberhausener Feuerwehr befürwortet die Maßnahme: Sie sorge für mehr Sicherheit.
Bis zum Ende dieses Jahres müssen Vermieter ihre Wohnungen auch in Oberhausen mit Rauchmeldern nachrüsten. Denn die Pflicht, die lebensrettenden Alarmgeräte zu installieren, gilt jetzt auch für bestehende Gebäude. Neubauten mussten schon seit April 2013 damit ausgestattet sein. Den Nachweis, ob die Geräte tatsächlich angebracht werden, müssen aber Vermieter nicht erbringen.
Gerd Auschrat, stellvertretender Chef der Oberhausener Berufsfeuerwehr, begrüßt die Nachrüstungspflicht und empfiehlt: „Es muss nicht immer ein teurer Rauchmelder sein, jeder, der ein Prüfsiegel trägt, tut es auch.“ Insgesamt sei die Bereitschaft vor allem bei den hiesigen Wohnungsgenossenschaften groß, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten.
Allerdings: Eine Kontrolle dieser Vorschrift wird es nicht geben, erklärt Stadtsprecher Martin Berger: „Es gilt die Unverletzbarkeit der Wohnung, da wird niemand durch fremde Wohnungen laufen und Rauchmelder kontrollieren. Es ist Aufgabe der Vermieter, die Vorschrift einzuhalten.“
Der Versicherungsfall
Kommt es zum Brand und es gab keinen Rauchmelder, müssen derzeit Versicherte in der Regel noch keine Nachteile befürchten. Ingo Aulbach, Sprecher des Bundesverbandes deutscher Versicherungskaufleute Rhein-Ruhr: „Bei Gebäudeversicherungen besteht derzeit noch keine Klausel, die Kürzungen vorsieht, wenn Rauchmelder fehlen. Anders kann es sein, wenn bei einem Feuer Menschen Schaden nehmen; die Haftpflicht könnte eventuell Fahrlässigkeit geltend machen.“
Viele Oberhausener Wohnungsgenossenschaften sind derzeit dabei, die Vorschrift in die Tat umzusetzen. Reiner Kommescher, Geschäftsführer der Sterkrader „Heimbau“: „Wir haben das erste Drittel unserer rund 600 Wohnungen 2014 mit Rauchmeldern versehen, das zweite Drittel im vergangenen Jahr und im April wird das letzte Drittel versorgt sein.“ Die Installation von durchschnittlich drei Rauchmeldern pro Wohnung kostet die „Heimbau“ etwa 50 000 Euro, sagt Kommescher: „Die Anschaffungskosten übernimmt die Genossenschaft. Die Wartung, die pro Gerät etwa einen Euro kostet und jährlich durchgeführt wird, legen wir auf die Mieter um.“ Bislang habe es keine kritischen Stimmen der Mieter gegeben, sagt Kommescher: „Langzeiterfahrungen müssen wir jetzt aber erst machen.“
Fürs Funktionieren ist der Mieter zuständig
Rauchmelder sollten eingebaut werden in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren. Für den Einbau ist in jedem Falle der Eigentümer der Immobilie zuständig, für die Betriebsbereitschaft sind es im Falle vermieteter Wohnungen die Mieter.
In Deutschland sterben pro Jahr mehr als 600 Menschen durch Feuer und vor allem durch den giftigen Rauch. Geeignete Rauchmelder sollten ein CE-Zeichen und ein GS-Zeichen aufweisen.
Die Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft in Osterfeld (Gewo) hat hingegen ihre rund 4600 Wohnungen bereits durchweg mit zumeist drei Rauchmeldern ausgestattet. Geschäftsführer Wolfgang Hoffmann: „Wir haben damit schon vor einigen Jahren begonnen und waren Ende 2014 damit weitgehend fertig.“
Die Kosten für die insgesamt etwa 13 000 Rauchmelder hat die Gewo übernommen: „Die Wartung überlassen wir aber, wie es das Gesetz vorsieht, unseren Mietern“, sagt Hoffmann.