Oberhausen. Rauchmelder sind seit dem Jahr 2013 bei Neubauten Pflicht. Doch immer herrscht viel Unklarheit über die Verordnung. Feuerwehr Oberhausen klärt auf.

Rauchmelder finden sich in immer mehr Wohnungen und Häusern: Bereits seit 2013 besteht für Neubauten in Nordrhein-Westfalen eine Pflicht zur Ausrüstung. Eine Übergangsfrist, Altbestände nachzurüsten, endet am 31. Dezember 2016. Doch immer noch herrscht nicht bei allen Mietern und Vermietern Klarheit, was die kleinen Helfer betrifft. Häufige Fragen sind: „Muss die Anschaffung wirklich sein?“, „Welches Modell soll es sein?“ Und: „Bringt ein Rauchmelder überhaupt etwas?"

„Rauchmelder retten Leben“, sagt Michael Lenz von der Feuerwehr in Oberhausen. Der Experte ist dort im Fachbereich Vorbeugender Brandschutz tätig. „Es gab bereits zahlreiche Einsätze in Oberhausen, bei denen durch Rauchmelder Schlimmeres verhindert wurde“. Darunter seien ganz unterschiedliche Fälle gewesen, vom vergessenen Kochtopf auf dem Herd einer älteren Dame, die zwischenzeitlich zum Einkauf ihre Wohnung verlassen hatte, bis hin zu einer stark alkoholisierten Person, die nur noch durch die schellenden Rauchmelder habe gerettet werden können.

Schwere Brände oft nachts

Generell würde das Thema aber nicht nur solche Extremfälle betreffen, sondern jeden Bewohner: „Viele Menschen unterliegen dem Irrglauben, dass sie bei einem Brand durch ihr Husten geweckt werden und dann noch schnell flüchten. Das klappt so aber nicht.“ Durch die giftige Rauchentwicklung werden die betroffenen Opfer ohnmächtig und ersticken irgendwann an den Gasen. „90 Prozent der verstorbenen Brandopfer sind Rauchopfer,“ so Lenz. Die meisten schweren Brände würden sich zudem in der Nacht ereignen, da zu dieser Zeit beginnende Feuer naturgemäß selten entdeckt werden. Rauchmelder können hier aber noch rechtzeitig Alarm schlagen.

Und die Vorsorge ist weder besonders aufwendig, noch wirklich teuer: Schon ab etwa zehn Euro sind die kleinen Helfer im Handel erhältlich. Für die Anbringung im Rahmen der gesetzlichen Pflicht muss die Anschaffungskosten sowieso zunächst der Eigentümer tragen – dieser kann allerdings bei einer Vermietung die Kosten auch auf Miete und Nebenkosten anteilig umlegen. Auch die Wartungspflicht, etwa der Batteriewechsel und der Funktionstest, können vom Vermieter auf einen Mieter übertragen werden.

Günstiges Modell ausreichend

„Generell reicht ein günstiges Modell für den Einstieg aus, wichtig ist, dass das Gerät geprüft ist“, so der Feuerwehrmann. Mittlerweile gebe es auch Geräte, die das Smartphone anfunken können. Davon ist der Fachmann allerdings nicht wirklich überzeugt: „Das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er dafür Geld ausgeben möchte“. Der Anbringungsort sei auch viel wichtiger, als eine tolle Ausstattung: „Die Rauchmelderpflicht sieht vor, dass Schlafräume, Kinderzimmer und die Flure bis zum Treppenhaus jeweils mit einem Melder ausgestattet werden“. Optimal sei es aber, auch das Wohnzimmer auszurüsten. „Küchen und Bäder sollten nicht unbedingt einen Rauchmelder erhalten, denn dort kann es durch das Kochen oder durch Feuchtigkeit zu Fehlalarmen kommen“, so Lenz.

Sollte die Feuerwehr tatsächlich wegen eines Fehlalarms ausrücken, so erwarten den Besitzer keine Kosten oder gar eine Strafe: „Wenn es sich um keine böswillige Alarmierung handelt, bleibt der Einsatz kostenfrei. Denn im Grunde gilt: Besser einmal zu viel ausgerückt, als einmal zu wenig“, erklärt Michael Lenz.