Oberhausen. . Arbeiter-Samariter-Bund drängt darauf, Notfalleinsätze zu übernehmen. Stadt strauchelte vor Gericht

Der Notfall-Rettungsdienst der Stadt Oberhausen muss nach Ansicht des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) stark verbessert werden. Seine größte Schwachstelle: Wer im Norden, in Borbeck oder in Alstaden einen akuten Herzinfarkt erleidet, hat geringere Überlebenschancen als alle anderen Oberhausener. Denn in diesen Randgebieten ist der Rettungswagen deutlich länger unterwegs – bis zu zwölf Minuten, wie aus den Unterlagen der Stadt Oberhausen hervorgeht.

Im Stadtkern dauert der Fahrweg der Notfallretter höchstens acht Minuten. In den Randgebieten kann diese gesetzliche Acht-Minuten-Hilfsfrist jedoch nur bei etwa der Hälfte der Einsätze eingehalten werden.

Andere Modelle in Nachbarstädten

„Bei lebensbedrohlichen Notfällen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder plötzlichem Herztod zählt jede Minute“, schreibt der Oberhausener ASB. Deshalb dringt er schon seit 2011 darauf, auch seine Kräfte im Rettungsdienst einzusetzen. Bisher übernimmt allein die städtische Berufsfeuerwehr alle anfallenden Notfalleinsätze – im Gegensatz zu anderen Revierstädten.

In Nachbarstädten Oberhausens unterstützen Hilfsorganisationen wie der ASB oder das Rote Kreuz die Feuerwehren bei der Rettung von Menschen. Sie decken dabei vor allem die Randgebiete der Städte ab. In Oberhausen hat die Stadt bisher die Hilfe des ASB nicht gewollt, sondern will Notfalleinsätze allein mit der Berufsfeuerwehr bewältigen.

Einer der Gründe, die man im Rathaus hinter vorgehaltener Hand nennt: Die Berufsfeuerwehr beschäftigt Beamte, die besser abgesichert und bezahlt sind als die Angestellten der Hilfsorganisationen. Die Mehrheit des Rates wollte seinerzeit keine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ bei der Bezahlung der wichtigen Rettungskräfte.

Schätzungen statt konkrete Fahrten abgerechnet

Doch dies kann bald in Oberhausen vorbei sein: Der ASB hat zum zweiten Mal nach 2011 seine Beteiligung am Rettungsdienst beantragt. 2013 lief das auf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hinaus. Und dabei brachte der ASB der Stadt eine empfindliche Niederlage bei. Die Verwaltung argumentierte vor den Richtern damit, dass die Einsatzzahlen in Oberhausen stagnierten und deshalb eine Beteiligung des ASB nicht notwendig sei. Im Laufe des Verfahrens zeigte sich jedoch, dass all diese Einsatzzahlen der Stadt auf bloßen Schätzungen oder ungenauen Auszählungen der Rettungswagen-Fahrten beruhten.

Die Richterin zwang die Stadt je­denfalls im September 2014, die Ablehnung des ASB zurückzunehmen. „Es kann nicht festgestellt werden, dass die Ablehnung des ASB auf einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt basiert“, schrieb sie der Stadt ins Stammbuch. Konkret festgestellte Zahlen hätten dem jedenfalls nicht zugrundegelegen.

Beim Arbeiter-Samariter-Bund ist man über die Wurschtigkeit der Stadt empört. „Ein Krankenhaus, das so agieren würde, bekäme von den Krankenkassen keinen Cent erstattet. Die würden da schlicht nicht zahlen“, sagte dazu ASB-Anwalt Tobias Weimer. Kliniken oder Praxen, die versuchen würden, die von ihnen behandelten Fälle auf der Basis von Schätzungen mit den Kassen abzurechnen, müssten sich den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gefallen lassen. Nicht dagegen die Stadt.

Probleme mit der Computertechnik

Das Rathaus wiederum rechtfertigt die schlechte Datenbasis mit Problemen bei Computerprogrammen in den Jahren 2012 und 2013. Und warum haben die Krankenkassen die ungenauen Rettungsfahrten-Abrechnungen akzeptiert? Um einen funktionsfähigen Rettungsdienst sicherzustellen, heißt es bei der federführenden AOK. Immerhin zeigte sich die AOK schon erfreut, dass die Stadt zu einer manuellen Auswertung der Einsätze überging – um eine gültige Datenbasis zu erlangen.

Jedenfalls sieht der ASB jetzt gute Chancen, im zweiten Anlauf und angesichts der Versorgungsprobleme in den Randgebieten der Stadt die Teilnahme am Rettungsdienst zu erwirken.