. Im Privat-Pkw kam sie beim Karnevalszug in Alt-Oberhausen nicht weiter. Eine erklärende Ordnungsverfügung der Stadt ließ wochenlang auf sich warten.

Nicht gut zu sprechen ist Dr. Heinrich Vogelsang, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung, auf die Stadtverwaltung. Es geht um den Ärztlichen Bereitschaftsdienst und um Karneval.

Beim Karnevalszug in Alt-Oberhausen im Februar war eine diensthabende Ärztin mit ihrem Privat-Pkw von Helfern des Technischen Hilfswerks (THW) nicht durchgelassen worden. Monatelang reagierte die Stadtverwaltung auf die Beschwerde nicht. „Noch nicht einmal der Eingang der Schreiben wurde bestätigt“, so Dr. Vogelsang.

Folglich nahm der Ärztevertreter an, dass die städtische Ordnungsverfügung, auf die sich das THW berief, gar nicht existierte, es sich also um eine Willküraktion des THW handelte. Denn seiner Bitte, ihm den Inhalt dieser Verfügung bekannt zu machen, kamen sowohl das THW als auch die Stadt zunächst nicht nach.

Im DRK-Wagen wäre der Weg frei

Erst als Dr. Vogelsang auch die Rathausparteien über sein Anliegen informierte, kam Bewegung in die Sache. Aber Dezernent Jürgen Schmidt, der sich im Juni meldete, habe alles noch komplizierter gemacht. Tiefbauverwaltung, Feuerwehr und Ordnungsamt müssten noch beteiligt werden, hieß es.

Mitte Juli übermittelte Beigeordneter Frank Motschull dem KV-Vorsitzenden dann die gewünschte Ordnungsverfügung. Darin heißt es: „Es darf auf keinen Fall durch private Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Rettungs- und Krankentransportdienste (außerhalb eines Notfalles) der Zugweg gekreuzt werden.“ Während des Karnevalsumzugs komme eine Einfahrt in die abgesperrten Bereiche nicht in Betracht. Das Risiko, Karnevalisten dabei anzufahren, sei zu groß. Außerhalb der direkten Zeiten des Umzugs könnten die Posten im Bereich der äußeren Absperrung, etwa an der Mülheimer Straße, Ausnahmen zulassen. Rettungsdienste, so Motschull, seien im Ernstfall natürlich davon ausgenommen. Aber: „Fahrzeuge des ärztlichen Notdienstes fallen nicht unter diese Regelung.“

Früher hat es nach Angaben von Dr. Vogelsang damit keinerlei Probleme gegeben, weil das Rote Kreuz den jeweiligen Bereitschaftsarzt chauffiert habe. DRK-Fahrzeuge seien immer durchgelassen worden. Es gebe aber Kollegen, die lieber mit ihrem Privat-Pkw fahren würden. Im Endeffekt, ist Dr. Vogelsang sich sicher, könnte der Bereitschaftsarzt sich auch mit Hilfe der Polizei den Weg bahnen lassen. Das Problem sei nur, das man nie wisse, wie ernst die Erkrankung eines Patienten sei. Es gebe Leute, die wegen harmloser Beschwerden den Bereitschaftsarzt rufen würden. Wenn man dafür die Polizei bemühen würde, wäre das problematisch. Genauso könnten sich aber auch schwerwiegende Notfälle hinter einem Anruf verbergen.

Vor allem die zögerliche Reaktion der Stadtverwaltung ist für den KV-Vorsitzenden nicht akzeptabel gewesen. Ansonsten werde man an den betreffenden Tagen eben den Fahrdienst des DRK in Anspruch nehmen. Auf „Diskussionen mit wichtigtuerischen THW-Helfern“ werde man sich aber nicht einlassen. Sie müssten notfalls dafür geradestehen, so Dr. Vogelsang, wenn sie lebenswichtige Hilfen unnötig verzögern würden.