Oberhausen. . Geschenke dürfen Beschäftigte in Oberhausen auch vor Weihnachten nicht annehmen. Es gibt einige Ausnahmen. Die Müllwerker etwa dürfen privat schöne Weihnachten wünschen.
Besonders jetzt im Dezember ist viel von Geschenken die Rede – für die Familie, für Verwandte, Freunde oder auch liebe Kollegen. Doch wie steht es um die kleine Aufmerksamkeit, die man der netten Beraterin von der Sparkasse, dem kompetenten Sachbearbeiter bei der Stadtverwaltung, dem netten Mitarbeiter eines Unternehmens oder der hilfreichen Krankenschwester machen möchte? Dürfen die überhaupt Geschenke annehmen? Wir haben uns umgehört.
Für die Beschäftigten gilt seit 2003 eine Geschäftsanweisung zur Korruptionsverhütung. Danach dürfen Mitarbeiter keine Geschenke oder sonstige Vorteile annehmen. Es gibt aber Ausnahmen: Aufmerksamkeiten von sehr geringem Wert sind erlaubt, beispielsweise für die Kaffeekasse, Kugelschreiber, Kalender. Im Einzelfall erlaubt sind auch Dinge bis zu einem Gesamtwert von 15 Euro. Ein Geschenk darf aber keinen Einfluss auf das dienstliche Handeln haben. Und jede Annahme muss dem Vorgesetzten unverzüglich gemeldet werden.
"Man schaut sehr genau hin"
Vor vielen Jahren noch war es Brauch, dass ein Müllwerker an der Wohnungstür klingelte und ein gutes neues Jahr wünschte. Im Gegenzug drückte man ihm ein paar Mark in die Hand. Ist das heute noch erlaubt: „Es gilt weiterhin das Verfahren, dass während ihrer Dienstzeit vor Weihnachten nicht von Tür zu Tür gegangen werden darf“, teilt die WBO mit. Wenn allerdings Mitarbeiter in ihrer Freizeit den Bürgern schöne Feiertage wünschen, sei das ihre Angelegenheit. Im übrigen gilt: „Sachgeschenke bis zu einem Wert von 20 Euro dürfen grundsätzlich angenommen werden.“
Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vorstandes dürfen die Mitarbeiter in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit weder unmittelbar noch mittelbar Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen annehmen. Sie müssen es sogar melden, wenn ihnen etwas angeboten wird. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Geld- oder Sachwerte handeln. Diese Regelung gilt nicht für geringwertige Aufmerksamkeiten wie selbst gebackene Plätzchen, oder eine Tafel Schokolade).
Geht es in der freien Wirtschaft möglicherweise freier zu, als im öffentlichen Dienst? „Der Umgang mit dem Thema Geschenke hat sich in den vergangenen Jahren in den Firmen stark verändert“, sagt Verbandssprecher Matthias Heidmeier. Gesetze, Richtlinien und Unternehmensregeln einzuhalten, dem komme eine immer größere Bedeutung zu. „Man schaut sehr genau hin“, so Heidmeier. „In vielen Unternehmen gibt es strenge Richtlinien, um jeden Verdacht im Keim zu ersticken.“ Einige verböten Geschenke total. Angesichts der Flüchtlingskrise beobachte der Verband eine andere Entwicklung: „Viele Unternehmen verzichten auf eigene Geschenke oder Weihnachtskarten und spenden stattdessen für wohltätige Zwecke.“