Oberhausen. . Er hat Verkehrsunfälle provoziert, um die Versicherung zu prellen. Dafür verurteilte das Amtsgericht einen 28-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe.
Weil er mit voller Absicht Autounfälle provozierte, um seine Versicherung zu prellen, hat das Amtsgericht einen 28-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein Komplize kam wegen Beihilfe mit einer Geldstrafe davon.
Die Angeklagten haben die Taten gestanden. Zum ersten Vorfall kam es Ende 2012. Der junge Mann touchierte auf der Gerichtstraße den Wagen einer neben ihm fahrenden Frau. Das Auto geriet ins Schlingern, bis es zwischen zwei Fahrstreifen zum Stehen kam. Folge: Für die Polizei sah es so aus, als habe die Fahrerin die Spur gewechselt ohne auf den nachkommenden Verkehr zu achten. Der Angeklagte kassierte die Versicherungssumme. Ähnlich verlief auch ein Unfall, den der 28-Jährige am Centro provozierte.
Teuren Mercedes gegen Verkehrsinsel gesemmelt
Geplant habe er den Betrug nicht, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt ausrichten. Die Fahrerin im ersten Fall sei zu nah auf seine Spur gekommen, da habe er die Chance ergriffen. Der Fahrer am Centro sei über eine durchgezogene Linie gefahren. Der Angeklagte gab Gas, es kam zum Unfall. Hier zahlte die Versicherung allerdings schon weniger: nicht mehr 2000 Euro wie im ersten Fall, sondern lediglich 500 Euro.
Zu einem dritten Unfall kam es offenbar unbeabsichtigt: Mit dem aufgemotzten Mercedes seines Großvaters war entweder der Angeklagte oder ein weiterer Fahrer – dazu wollte er vor Gericht keine Angaben machen – ebenfalls am Centro unterwegs. Der Fahrer nahm eine Kurve mit viel zu hoher Geschwindigkeit und semmelte den Mercedes vor eine Verkehrsinsel. Schaden: rund 20. 000 Euro. Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, sollte ein Freund aussagen, er habe den Unfall versehentlich verursacht. Doch die Versicherung spielte nicht mit.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, falscher Verdächtigung und Versicherungsbetrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Sein Komplize muss wegen Beihilfe zum Betrug eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro zahlen.