Oberhausen. Ein Mann wollte mehr von seiner Nachbarin, wurde aber immer wieder abgewiesen - und zündete kurzerhand ihre Wohnung an. Der Fall geht nun in Berufung.

Mit einem tragischen Fall hat es seit Mittwoch in zweiter Instanz das Landgericht Duisburg zu tun: Weil er mehrfach abgewiesen worden war, zündete ein 43-jähriger Oberhausener einer zwei Jahre jüngeren Nachbarin am 1. Juli 2014 in Lirich die Wohnung an. Die alleinerziehende Mutter verlor fast ihre gesamte Habe.

Zu drei Jahren Gefängnis wegen schwerer Brandstiftung hatte das Amtsgericht Oberhausen den Täter im Januar verurteilt. Der legte dagegen Berufung ein. Nach den Vorstellungen der Verteidigung sollte es dabei nur um das Strafmaß gehen, doch das Landgericht muss den Fall nun komplett neu aufrollen, weil die Oberhausener Richter im Urteil Angaben darüber vergaßen, ob bei dem Feuer tatsächlich wesentliche Gebäudeteile brannten.

Streitereien, Einbruchsversuche und Körperverletzung

Ob der Angeklagte und die Geschädigte eine Beziehung hatten, ist ungeklärt. Er behauptet, ab Altweiber 2014 mehrere Monate lang mit ihr liiert gewesen zu sein. Die Frau bestreitet das: „Wir waren nur befreundet. Er wollte zwar immer mehr, aber ich nicht.“

Sicher scheint dagegen, dass es zwischen den beiden Nachbarn, die damals beide stark dem Alkohol zusprachen, immer wieder zu Auseinandersetzungen kam. Die Oberhausener Polizei verzeichnete insgesamt 73 Einsätze wegen Streitereien, nächtlichen Ruhestörungen, Einbruchsversuchen und Körperverletzungen. Zu einem Strafprozess führte das allerdings nie.

"Fast alles war kaputt"

Die Brandstiftung gibt der 43-Jährige zu. In stark angetrunkenem Zustand habe er durch die von ihm selbst bei einer vorangegangenen Gelegenheit zerstörte Scheibe der Wohnungstür hindurch ein Feuerzeug an die Jacken im Flur gehalten. „Warum, weiß ich bis heute nicht.“ Folge: Die Diele wurde komplett zerstört, Feuer und Ruß beschädigten weite Teile der Wohnung.

Die Zeugin berichtete unter Tränen, noch am Tag zuvor vom Angeklagten entsprechend bedroht und mit Spiritus begossen worden zu sein. „Eine andere Nachbarin ging dazwischen.“ Als Folge der Tat, so die Frau, sei sie drei Monate obdachlos gewesen. „Fast alles war kaputt, meine Tochter hatte nichts mehr zum Anziehen.“

Der Prozess soll Anfang Juni mit der Vernehmung weiterer Zeugen und eines Brandsachverständigen fortgesetzt werden.