Oberhausen. Die Gewerkschaft Verdi hatte zu einer Mahnwache vor dem Möbelhaus im Schladviertel geladen. Viele ehemalige Mitarbeiter kamen mit ihren Familien.
„Bei XXXL steht die Qualität vor dem Haus“; „XXXL Lange Wartezeiten. Wir wären für Sie da gewesen“; „Rente mit 67. Arbeitslos mit 50+ XXXL“ – Mit Plakaten wie diesen empfangen über 50 gekündigte Mitarbeiter von Möbel Rück und ihre Sympathisanten am Samstag die Kunden des Möbelhauses an der Straßburger Straße. Die Gewerkschaft Verdi hat dort eine Mahnwache organisiert, um auf die prekäre Situation der vom Personalabbau betroffenen Mitarbeiter aufmerksam zu machen.
Schlechtere Bedingungen
„Ich habe hier 1993 meine Ausbildung als Dekorateurin gemacht“, erzählt Sandra Schlootz-Possner. Ehemann Sebastian Possner und die Kinder Charlotte (11) und Clemens (7) sind mitgekommen. Clemens schwenkt eine Verdi-Fahne. Seit dem 1. August ist die 41-Jährige von der Arbeit freigestellt. „Vergangenen Donnerstag hab’ ich die Kündigung zum 31. März 2016 bekommen“, berichtet sie.
Zwar wird sie dagegen vor dem Arbeitsgericht klagen. Gleichwohl muss sie sich wohl nach einer neuen Teilzeitbeschäftigung umschauen. Aber die Dekorateurin rechnet damit, künftig unter deutlich schlechteren Bedingungen arbeiten zu müssen – weniger Lohn, miesere Arbeitszeiten. Neun Stunden pro Woche, jeden Freitag und an jedem zweiten Samstag, hat sie bei Rück Möbel und Wohnaccessoires in Szene gesetzt. „Das war familienfreundlich. Das ließ sich planen“, erzählt sie.
Arbeitsgericht entscheidet über Schließung oder Übergang
Daniel Schranz, OB-Kandidat der CDU, und der Oberhausener SPD-Vorsitzende, NRW-Bauminister Michael Groschek, statten den Gekündigten ihren Besuch ab. Zwei Polizistinnen verhandeln mit Verdi-Sekretärin Isabella Hillig. „Der Hausleiter hat sich wegen angeblicher Überschreitung der Demonstrationszeit beschwert“, berichtet Bernd Borgards, der Betriebsratsvorsitzende. Aber die Mahnwache kann in Ruhe zu Ende gebracht werden. „Solche Genauigkeit würden wir uns auch bei den Arbeitszeiten wünschen“, kommentiert Groschek das Geschehen.
„Wir haben alle rechtmäßige Arbeitsverträge. Man sieht es ja, der Betrieb läuft. Es hat keine Schließung gegeben, sondern nur einen Betriebsübergang“, sagt Borgards. Auf diesen Unterschied zwischen Schließung und Übergang komme es aber an. Darüber wird das Arbeitsgericht entscheiden. Denn bei einem bloßen Betriebsübergang müssten die Mitarbeiter zu ihren gewohnten Konditionen weiterbeschäftigt werden, könnten nicht gekündigt werden.