Oberhausen.. Ein Oberhausener muss wegen Tierquälerei 800 Euro Strafe zahlen. Gegen das erstinstanzliche Urteil war er in Berufung gegangen, zog diese aber zurück.
In zweiter Instanz musste sich das Duisburger Landgericht mit dem tragischen Tod des drei Monate alten Katers „Jackson“ beschäftigen. Morgens war der kleine Stubentiger in Oberhausen seinem Frauchen und ihrem bisherigen Lebensgefährten (28), der sich gerade nach einer neuen Bleibe umschaute, um die Beine gestrichen. Abends lag das Tier schwer verletzt in der Küche und starb wenige Stunden später beim Tierarzt.
Der Verdacht fiel schnell auf den 28-Jährigen. Der muss für die Tierquälerei nun 800 Euro (80 Tagessätze zu je zehn Euro) Strafe zahlen. Das Amtsgericht Oberhausen hatte in erster Instanz keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten gehabt: Der hatte sich als einziger noch in der Wohnung aufgehalten, nachdem die Besitzerin der Katze schon zur Arbeit gegangen war. Und auch das Motiv lag für die Richter klar auf der Hand: Der Mann hatte sich dafür rächen wollen, dass die Frau die Beziehung mit dem Angeklagten, der nicht einmal ein Jahr zuvor bei ihr eingezogen war, nicht hatte fortsetzen wollen.
Angeklagter nahm Berufung zurück
Vor der Berufungskammer wiederholte der 28-Jährige gestern seine Version der Geschichte: Er habe am Morgen, eine Stunde nach der Frau, die Wohnung verlassen und den Tag bei einem Freund verbracht. „Gegen 18 Uhr kam ich zurück. Da lag die Katze seltsam verkrümmt in der Küche.“ Er habe das Tier in dessen Lieblingsecke gelegt und die Freundin verständigt. „Im Flur lag eine umgestürzte Alu-Leiter. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Katze dadurch verletzt worden ist.“
Nicht einmal zwei Stunden, nachdem das Tier gefunden worden war, hatte die Besitzerin sie bei einem Tierarzt in Mülheim abgeliefert. Doch der konnte nicht mehr viel tun. Das Tier starb. Selbst wenn die Alu-Leiter den Kater mittig getroffen hätte, hätte das niemals so schwere Verletzungen verursacht, so der Tierarzt gestern im Zeugenstand. „Das sah eher so aus, als hätte jemand die Katze herumgewirbelt und vor eine Wand geworfen.“ Dem Vorsitzenden reichte diese Aussage allerdings nicht. Er war drauf und dran, einen Gutachter einzuschalten. Angesichts der drohenden Kosten zog der Angeklagte allerdings die Notbremse und nahm seine Berufung zurück.