Oberhausen. . Der Zustrom an Menschen, die hier Schutz vor Gewalt, Verfolgung und Armut suchen, nimmt weiter zu. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf steht vor einer Rekordzahl von entsprechenden Verfahren.

Mit der steigenden Anzahl von Asylsuchenden, die auf der Flucht vor Gewalt, Verfolgung oder Armut nach Oberhausen kommen, häufen sich auch Gerichtsverfahren: Immer mehr Flüchtlinge klagen gegen die von den Behörden angeordnete Ausreise aus Deutschland.

Am für die Stadt zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf sind allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 3729 Verfahren eingegangen – das sind über die Hälfte mehr als im Vorjahreszeitraum. Und schon 2014 war mit über 4200 Verfahren ein vorläufiges Rekordjahr. „Von unseren über 90 Richtern gibt es heute keinen mehr, der sich nicht mit dem Asylrecht beschäftigt“, sagt Nicola Haderlein, Sprecherin des Düsseldorfer Gerichts.

2016 weitere 1100 Flüchtlinge

In Oberhausen richtet man sich bereits auf neue Flüchtlinge ein. Bis zum Jahresende werden zusätzlich zu den rund 1450 hier lebenden Asylsuchenden weitere 300 Menschen erwartet, die Oberhausen zugewiesen werden. Damit hätte Oberhausen in diesem Jahr bis zu 1100 Flüchtlinge aufgenommen – so viele wie lange nicht.

Das Oberhausener Rathaus richtet sich auf anhaltend hohe Flüchtlingszahlen ein und erwartet für 2016 weitere 1100 Neuankömmlinge. Man müsse weitere Überlegungen zur Unterbringung dieser Menschen anstellen, heißt es vage aus dem Rathaus.

In Düsseldorf stellt man sich auf steigende Verfahrenszahlen ein. Bis zum Jahresende werden sechs neue Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Noch sei die tägliche Arbeit zwar zu schaffen, sagt Richtern Haderlein: „Die Asylverfahren sind aber so viele geworden, dass das unter Umständen zu Lasten anderer Tätigkeiten gegangen wäre.“

Klagen gegen abgelehnte Asylanträge

Flüchtlinge in DeutschlandBis Juli sind 2038 reguläre Klagen gegen abgelehnte Asylanträge eingegangen. Hinzu kommen sogenannte Eilverfahren, bei denen die Richter innerhalb einer Woche zu entscheiden haben. Dies gilt immer dann, wenn das Bundesamt für Mi­gration Asylgesuche als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt hat – wenn Menschen etwa aus Herkunftsländern kommen, die als sicher gelten.

1691 Eilverfahren waren es bis Juli in Düsseldorf. In 50 Prozent dieser Fälle kamen die Klagenden aus Ländern des ehemaligen Jugoslawien. Acht Kammern beschäftigen sich nur mit ihren Verfahren. „Regelrecht explodiert sind die Eingänge von Albanern“, sagt Haderlein. Die Aussicht auf Klageerfolg ist für Albaner wie Mazedonier etwa bei null Prozent. Nur in Ausnahmefällen können diese Flüchtlinge bleiben. Als Beispiel nennt die Richterin schwere Krankheiten. Hoch sei die Anerkennungsquote bei Menschen, die vor Unterdrückung und Verfolgung in Eritrea flüchten.

Immer mehr zu tun haben die Düsseldorfer Richter mit sogenannten Dublin-Verfahren. In denen wehren sich Asylbewerber gegen die Anordnung, in das EU-Land zurückzukehren, über das sie nach Deutschland eingereist sind. Die Anzahl dieser Verfahren habe sich seit 2011 verzehnfacht, hieß es schon Anfang 2015 in Düsseldorf. Aktuell befassen sich fünf Kammern damit.