Oberhausen. Für die Hoffnungen der Familie Gashi, die aus dem Kosovo nach Oberhausen kam, gab’s einen Rückschlag: Sohn Flamur (20) soll “freiwillig ausreisen“.

Fassungslos liest sich Flamur Gashi das Schreiben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch: Die Behörde hat den Asylantrag des 20-jährigen Kosovaren, der seit dem Januar dieses Jahres mit seiner Familie in der Flüchtlingsunterkunft an der Bahnstraße lebt und mit einem Wirtschaftsstudium beginnen wollte, als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt – es bestehe im Kosovo keine Gefahr mehr für Leib und Leben, heißt es. Nun droht dem jungen Mann die unmittelbare Ausreise. Seine letzte Hoffnung: Eine Klage gegen die Entscheidung des BAMF.

„Es war für uns ein Schock, als der Brief letzte Woche Mittwoch bei uns ankam. Dass es jetzt so schnell ging, damit haben wir nicht gerechnet“, erzählt Vater Halil Gashi. Große Verzweiflung und Ratlosigkeit machte sich bei der Familie breit: Was können sie gegen die Entscheidung des BAMF unternehmen? An wen kann sich die Familie wenden? „Wir haben nicht alles in dem Bescheid auf Anhieb verstanden und hatten große Angst, dass die Familie getrennt wird“, so der Vater. Denn in der Ablehnung des Asylantrages als „offensichtlich unbegründet“ heißt es: der Antragsteller wird aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung zu verlassen. „Das ist doch viel zu kurz“, sagt der Vater entsetzt. Hilfe fand Familie Gashi schließlich bei Evelyn Meinhard, Flüchtlingsreferentin des Evangelischen Kirchenkreises. „Der Antragsteller kann den Rechtsweg nutzen und innerhalb der einen Woche gegen die Entscheidung des Bundesamtes klagen – diese Möglichkeit hat auch Flamur genutzt“, sagt Meinhard. Ein Verwaltungsgericht prüft nun den Asylantrag des 20-Jährigen und entscheidet anschließend über seine Zukunft: Ein Leben in Oberhausen oder dem Kosovo. Wie lange das Gerichtsverfahren dauert, ist nur schwer einzuschätzen: „Das kann recht schnell gehen, aber auch Wochen dauern“, so Meinhard. Zumindest für die Dauer des Verfahrens kann der 20-Jährige hier bleiben.

"Familie wird gemeinsam entscheiden"

Flamur kam mit seiner Familie voller Hoffnung und Träume nach Deutschland. Der 20-Jährige wollte unbedingt Wirtschaftswissenschaften studieren, um später als Informatiker zu arbeiten. Für sein großes Ziel besuchte der ehrgeizige, junge Mann einen Deutsch-Intensivkurs und übte fleißig zu Hause die Sprache. „Ich habe schnell Anschluss zu anderen Jugendlichen gefunden und fühle mich angekommen“, erzählt Flamur. Doch sein großer Traum, hier eine Zukunft zu finden, zerplatzte erstmal mit dem Ablehnungsbescheid des BAMF von einem Tag auf den anderen: „Das ist sehr frustrierend, ich weiß einfach nicht, wie es weitergehen wird. Ich möchte doch nur ein normales Leben führen – studieren, arbeiten und eigenes Geld verdienen.“

Sollte sich auch das Verwaltungsgericht für eine Ablehnung des Asylantrages entscheiden, endet die Ausreisefrist einen Monat nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens. Halil Gashi: „Die Familie wird dann gemeinsam entscheiden, wie es weitergeht. Aber wir hoffen, dass es dazu gar nicht erst kommt.“