Oberhausen. . Palliativmediziner Dr. Christoph Gerhard vom Katholischen Klinikum Oberhausen beantwortet am Mittwoch, 8. Juli, Fragen zum Thema Sterbehilfe.

Da ist die 90-jährige Frau mit fortgeschrittener Demenz in einem Pflegeheim, die seit Kurzem das Essen total verweigert. Muss die Frau mit einer Magensonde ernährt werden? Da ist der hochbetagte Mann, ebenfalls schwerst dement, in schlechter körperlicher Verfassung und mit einer Lungenkrankheit. Muss dieser Patient an die Beatmungsmaschine oder ist es besser dafür zu sorgen, dass er keine Schmerzen hat, Luft bekommt und in Ruhe sterben darf?

Die Berliner Politik diskutiert derzeit das Thema Sterbehilfe und ringt um eine gesetzliche Regelung. Aber es sind die oben beschriebenen Fragen, die jetzt schon Tag für Tag vor Ort beantwortet werden müssen.

Dr. Christoph Gerhard, Palliativmediziner, Medizinethiker, Neurologe und spezieller Schmerztherapeut, hat täglich mit solchen Entscheidungen zu tun. Er arbeitet als Palliativmediziner und Vorsitzender des Ethikkomitees am Katholischen Klinikum Oberhausen (KKO). Gerhard, der auch für die Ausbildung der Medizinstudenten im neuen Pflichtfach Palliativmedizin an der Universität Duisburg-Essen zuständig ist, wird am Mittwoch, 8. Juli, von 15 bis 17 Uhr in der WAZ-Redaktion zu Gast sein, um telefonisch die Fragen von Lesern zu beantworten.

Ethikkomitee leisten Pionierarbeit

Sterbenden Menschen Leid zu ersparen und sie in ihrer Autonomie zu unterstützen sind extrem wichtige Anliegen, sagt Gerhard. Was ist erlaubt und was verboten? Wo liegen die Grenzen zwischen dem Beenden lebenserhaltender Therapien (erlaubte passive Sterbehilfe) und dem gezielten Töten (verbotene aktive Sterbehilfe)? Dürfen wir jemandem, der sich das Leben nehmen möchte, dabei helfen? Christoph Gerhard wird zu diesen Fragen Reden und Antwort stehen.

Wie können wir der Autonomie des Patienten am besten gerecht werden? Das ist ein Leitsatz in der Arbeit des Oberhausener Mediziners. Wenn es keine Patientenverfügung gibt, dann muss der Wille des Patienten gemutmaßt werden. Dazu sind viele Gespräche mit Angehörigen notwendig. Was würde der Vater sagen, wenn er noch reden könnte? Das könnte man besser beantworten, wenn das Thema Tod nicht so ein großes Tabuthema wäre. Aber Gerhard weiß: „In Familien wird viel zu wenig über das Sterben gesprochen.“ Er appelliert, frühzeitig miteinander darüber zu reden, welche Behandlungen Mutter oder Vater wollen und vor allem: was sie nicht wollen.

Mit der Art, wie das Ethikkomitee der KKO arbeitet, und auch mit der frühzeitigen palliativmedizinischen Mitbehandlung leisten Gerhard und sein Team Pionierarbeit.

Dr. Christoph Gerhard ist am Mittwoch, 8. Juli, in der Zeit von 15 bis 17 Uhr telefonisch in der Redaktion unter der Rufnummer 0208-859 06 47 zu erreichen.