Oberhausen. Alle bekannten Symbole und solche, die als Rockerabzeichen verstanden werden könnten, sind während der Fronleichnamskirmes in Oberhausen verboten.

Die Stadt hat für die Kirmestage das Kuttenverbot für Mitglieder von Rockerbanden bestätigt und erweitert. Auf dem gesamten Kirmesareal dürfen Abzeichen, Embleme oder Schriftzüge beispielsweise der Hells Angels, der Bandidos oder United Tribuns – und anderer ähnlicher Gruppierungen – nicht getragen werden.

Die Stadt gehe über das nach wie vor in NRW geltende Kuttenverbot hinaus, sagt Polizeisprecher Axel Deitermann: „Sie verbietet grundsätzlich auf dem Kirmesgelände während der Kirmestage das Tragen von Kleidung mit Zeichen oder Schriftzügen, die den verbotenen Symbolen ähnlich sind.“ Auch für Mitglieder von Rockergruppen, die ihre Kutten tragen dürfen, gelte auf der Kirmes das Verbot.

Bandidos von Bochumer Landgericht freigesprochen

Ob das NRW-weite Kuttenverbot Bestand hat, entscheidet sich voraussichtlich im Juni, wenn sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen wird. Im Oktober 2014 hatte das Landgericht Bochum zwei Mitglieder der Bandidos freigesprochen, die in ihren Kutten ins Bochumer Polizeipräsidium gekommen waren und sich selbst angezeigt hatten. Das Gericht hatte das grundsätzliche Kuttenverbot abgelehnt.

Bis Freitagmittag gab es auf der Fronleichnamskirmes übrigens keine Probleme mit Rockern, sagt die Polizei.