Oberhausen.

Oberhausener Bürger zahlen künftig deutlich weniger an städtischen Hausmüllgebühren als in den vergangenen Jahren.

Dies kündigten Dienstag die Dezernenten Frank Motschull (Recht) und Apostolos Tsalastras (Finanzen) nach dem abschließenden Abfall-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az: 9 A 2813/12) an.

Jahrelang hatten einzelne Oberhausener und Duisburger gegen die Art der Müllpreisberechnung geklagt. Die Richter beurteilten am Montag die bisherige Preiskalkulation für die Verbrennung von Hausmüll der Kommunen in der Liricher Anlage GMVA als rechtswidrig.

Die Stadt Oberhausen wird nun allen Bürgern für 2012 und 2013 im Laufe dieses Jahres die zuviel gezahlten Müllgebühren automatisch zurückerstatten. Zu rechnen ist dabei mit Beträgen zwischen 20 und 30 Euro pro Gebührenbescheid pro Jahr. Sicher ist dies nicht, weil nun erst Fachleute eine Neuberechnung des GMVA-Preises vornehmen müssen. Das soll im Laufe des Sommers erledigt sein. Dabei kann es sein, dass die GMVA künftig statt wie bisher zwischen 160 und 180 Euro pro Tonne nur 100 oder 110 Euro nehmen darf.

Genügend Geld angesammelt

„Die Rückzahlung der Gebühren zerschlägt unser Haushaltssanierungskonzept nicht, weil wir dafür rechtzeitig genügend Rückstellungen von 23 Millionen Euro gebildet haben“, sagte Tsalastras. Der Kämmerer und sein Kollege Motschull zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. „Endlich gibt es durch dieses Gerichtsurteil die notwendige Rechtssicherheit.“ Das Urteil sei nicht nur Voraussetzung dafür, Gelder zurückzahlen zu können, sondern auch dafür, die Summe von der GMVA zurückverlangen zu können, sagte Motschull.

Allerdings stehen noch Urteile zu Gebührenbescheiden der Jahre 2014 und 2015 aus, bei denen eine vom Rat geänderte Rechtskonstruktion der GMVA eine neue Basis für die Preisberechnung bildete.

Schon in den Jahren vor 2012 kippten Richter wegen der GMVA-Falschberechnung des Hausmüllpreises die Gebührenbescheide der Stadt. Damals zahlte die Stadt aber stets nur den Klägern zu viel gezahlte Gebühren zurück. „Dass die Bürger das nicht gerecht finden, verstehe ich, aber als damalige Nothaushaltskommune erlaubte uns Düsseldorf nur die Rückzahlung an die Kläger“, erklärt Tsalastras.

Die über viele Jahre so gut verdienende, den Städten Duisburg und Oberhausen sowie Remondis gehörende GMVA mit 200 Arbeitsplätzen geht durch die aufgezwungene starke Preisreduzierung wirtschaftlich schwierigen Zeiten entgegen. GMVA-Geschäftsführer Ingo Schellenberger sieht das Urteil sogar als existenzgefährdend für die Müllöfen an - vor allem, wenn der Preis auf 100 Euro sinken sollte. „Wir müssen auf jeden Fall querbeet Kosten einsparen.“

Kommentar von Peter Szymaniak: Viel zu spät 

Gut, dass alle Bürger zu viel gezahlte Müllgebühren ab 2012 zurückerhalten; schlecht, dass dies nicht eher möglich gemacht wurde; noch schlechter, dass die GMVA offenbar über viele Jahre rechtswidrig zu hohe Müllpreise von der Stadt kassierte. Auch deshalb waren über Jahre fast unanständig hohe Gewinne möglich.

Die Kehrseite: 200 Arbeitnehmer müssen um ihren Job zittern, die Gewinnausschüttungen und Gewerbesteuern der GMVA an die Stadt dürften nur noch minimal ausfallen, ein sogar mögliches Aus der GMVA würde Oberhausen hart treffen.

Politisch ist der Fall ein Sieg der CDU, die stets die GMVA-Preise zu Lasten aller Bürger geißelte. Die SPD hat über lange Zeit vor allem das Schicksal der GMVA und die Finanzen der Stadt im Blick gehabt – und viel zu spät auf Preisklarheit und -wahrheit zugunsten der Bürger gedrungen.