Oberhausen. . Die Ampel-Koalition reagiert auf ein Gerichtsurteil. Alle Oberhausener sollen profitieren, eine GMVA-Überschuldung soll jedoch vermieden werden.

Die Oberhausener Bürgerinnen und Bürger können auf eine Zurückzahlung zuviel gezahlter Müllgebühren seit dem Jahr 2012 hoffen. Die Ampel-Koalition im Rat fordert die Verwaltung mit einem Antrag für den kommenden Finanz- und Personalausschuss auf, unverzüglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Gleichzeitig soll die Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA) zuviel berechnete Müllkosten an die Stadt zurückzuerstatten. Was dies für den einzelnen Oberhausener in Heller und Pfennig bedeutet, war gestern noch unklar.

Gebührenbescheidesind rechtswidrig

Hintergrund dieser Entwicklung ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses urteilte gestern in zweiter Instanz über die Abfallgebührenbescheide der Stadt Duisburg für das Jahr 2012 (AZ 9 A 2813/12) – Duisburg ist wie Oberhausen an der GMVA beteiligt. Die Richter entschieden, dass die Bescheide rechtswidrig sind. Die zugrunde liegende Gebührensatzung sei sowohl bei den Gebührensätzen als auch der Grundgebühr fehlerhaft. Ferner hätten die Einnahmen aus dem Strom- und Fernwärme­verkauf kostenmindernd berücksichtigt werden müssen. Auch sei der Gewinnzu­schlag für die GMVA zu hoch angesetzt worden, so die Münsteraner Richter.

Neuorganisation in Düsseldorf durchgefallen

Nicht betroffen von dem aktuellen Urteil ist die gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung der GMVA zum 1. Januar 2014. Zwar urteilte bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf in erster Instanz, doch die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ist noch nicht entschieden worden.

Die Städte Duisburg und Oberhausen hatten hatten auf die früheren juristischen Niederlagen reagiert und vorsorglich eine Neuorganisation der Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH vorgenommen. Doch auch dieses neue Konstrukt halten die Düsseldorfer Richter nicht für statthaft.

„Jetzt haben wir endlich die Rechtssicherheit, auf die wir gewartet haben“, kommentiert Wolfgang Große Brömer, Fraktionsvorsitzender der SPD, den Ausgang des Verfahrens auf NRZ-Anfrage. Zwar wurden in Münster keine Oberhausener Müllbescheide verhandelt, dennoch sei jetzt die Grundlage gegeben, aktiv zu werden. „Was das finanziell für die Oberhausener bedeutet, muss sich noch zeigen.“ Die Richter hätten zwar die Bescheide einkassiert, aber nicht gleichzeitig dargelegt, in welcher Höhe die Gebühren rechtens seien.

Pleite der Müllverbrennungsanlage soll vermieden werden

Der SPD-Fraktionsvorsitzende drängt zusammen mit den Koalitionspartnern darauf, dass alle Oberhausener vom GMVA-Urteil profitieren werden und nicht nur diejenigen, die gegen die Bescheide geklagt haben. Obendrein soll die GMVA zuviel berechnete Kosten für die Müllverbrennungskosten an die Stadt zurückzahlen. „Wichtig ist jedoch, dass wir die GMVA durch unsere Forderungen nicht in die Überschuldung drängen.“ Eine Pleite der Müllverbrennungsanlage, an der Oberhausen 15,8 Prozent, Duisburg 35,82 Prozent und der private Entsorger Remondis 49 Prozent halten, solle vermieden werden. „Sowohl unser Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras als auch die GMVA haben finanzielle Rücklagen für den Fall gebildet, dass das Gericht so urteilt“, versichert Große Brömer.

„Die Menschen sind jahrelang von der SPD-geführten Koalition abgezockt worden“, so CDU-Fraktionschef Daniel Schranz. „Schließlich sollten die Oberhausener noch ganz zum Schluss mit einer Umstrukturierung der GMVA ausgetrickst werden.“ Jetzt müssten alle ihr Geld zurückbekommen und nicht nur diejenigen, die geklagt haben. „Und vor allem muss für die Zukunft ausgeschlossen werden, dass die Bürger wieder abkassiert werden.“