Oberhausen. 2011 wurde die JVA in Oberhausen für 1,15 Millionen Euro zum Therapiezentrum umgebaut. Nun rollen Abrissbagger an. Die Vorarbeiten beginnen Ende März.

Das mit 1,15 Millionen Euro umgebaute ehemalige Gefängnis wird Ende Juni abgerissen. Bereits im Herbst sollen die Arbeiten nach Angaben des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) beendet sein. Geschätzte 620.000 Euro soll der Abriss das Land kosten.

Noch Ende März beginnen die Vorbereitungen. Der Innenbereich wird entkernt. Heizungen, Stahltüren und alte Einrichtungsgegenstände sollen ordnungsgemäß entsorgt werden, bevor im Juni schweres Gerät dem Gebäude zu Leibe rückt. Wie die entstehende Fläche im Anschluss genutzt werden soll, steht noch nicht fest.

„Momentan läuft eine Machbarkeitsstudie, aus der ein Standortkonzept entwickelt wird“, erklärt BLB-Pressesprecherin Liane Gerardi. Die 2010 geschlossene Justizvollzugsanstalt (JVA) wurde ab 2011 zu einem Therapiezentrum für psychisch gestörte Gewalttäter umgebaut; bis Ende 2012 wurde nur ein Straftäter dort länger untergebracht.

Leerstand kostet 6500 Euro im Jahr

Seit 2013 steht die JVA leer. Kosten entstanden trotzdem: Auf Nachfrage der FDP-Landtagsfraktion erklärte das NRW-Gesundheitsministerium, dass 6500 Euro im Jahr für Instandhaltung, Begehungen und Nebenkosten anfielen.
Die meiste Zeit war nur ein Insasse in dem Therapiezentrum untergebracht, nur für wenige Tage kam ein zweiter hinzu. Wie die geringe Nutzung im Vergleich zu den entstanden Kosten zu bewerten sei, wollte die FDP ebenso wissen.

„Eine Alternative zu einer stationären Unterbringung sei allenfalls eine 24-stündige polizeiliche Dauerüberwachung mit jährlichen Kosten von bis zu 1,5 Millionen Euro für jede zu überwachende Person gewesen“, lässt das Ministerium wissen. Der Umbau der JVA und die Personalkosten während der Betriebszeit summierten sich auf rund 1,9 Millionen Euro.

Im Januar 2011 sei mit 67 ehemaligen Straftätern in NRW gerechnet worden, die nach verbüßter Haftstrafe weiter als gefährlich eingestuft worden waren und sicher untergebracht werden sollten. 2009 hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden, dass diese nachträgliche Sicherheitsverwahrung nicht rechtmäßig sei. Die Bundesregierung reagierte mit einem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) und NRW fand in Oberhausen Platz für ein Therapiezentrum.

Im Mai 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sicherungsverwahrte, die unter das ThUG gefallen wären, unter bestimmten Bedingungen doch in der normalen Sicherungsverwahrung verbleiben können.