Oberhausen. Für die Betuwe-Güterlinie fordern die Feuerwehren höhere Sicherheitsstandards. Der Bund will die Kosten hierfür nicht übernehmen - wegen Richtlinien.

Das Eisenbahnbundesamt und das Bundesverkehrsministerium haben die Forderungen der Feuerwehren nach deutlich mehr Sicherheitsstandards an der geplanten Betuwe-Güterlinie abgelehnt. Unverständnis und harte Kritik ruft das bei Manfred Flore, Sprecher der Bürgerinitiative „Betuwe – so nicht“, und Gerd Auschrat, Sprecher der Feuerwehren im Arbeitskreis Streckensicherheit, hervor. Die Gemeinden entlang der Bahnlinie schließen nun auch rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung nicht mehr aus.

Flore: „Ohne Umsetzung der Feuerwehr-Forderungen droht die Akzeptanz des gesamten Betuwe-Projektes verloren zu gehen.“ Die Folge könnten erhebliche Verzögerungen des Betuwe-Ausbaus sein. Auschrat rechnet vor, dass die zusätzlich von den Wehren geforderten Sicherheitsauflagen rund 40 Millionen Euro kosten würden: „Angesichts der Gesamtkosten von zwei Milliarden Euro ist das überschaubar. Jetzt aber haben Eisenbahnbundesamt, Bundesverkehrsministerium und Deutsche Bahn erklärt, sie sähen keine Möglichkeiten der Kostenübernahme.“

Minimum oder Maximum?

Worum dreht sich die Debatte? Auschrat: „Eisenbahnbundesamt und Bundesverkehrsministerium ziehen sich auf eine Richtlinie zurück, die Sicherheitsvorkehrungen regelt. Wir ziehen aus den Angaben dieser Richtlinie andere Schlüsse.“

Beispiel 1: Breite der Rettungstüren. Auschrat: „Die Richtlinie sieht eine Mindestbreite der Türen von 1,60 Metern vor. Das Eisenbahnbundesamt interpretiert das als Maximum. Wir haben in verschiedenen Übungen nachgewiesen, dass eine Tür mindestens 2,50 Meter breit sein muss. Schließlich müssen dort mehrere Retter aneinander vorbei kommen.“

Umweltministerin setzt sich ein

Beispiel 2: Zugänge können nur für alle 1000 Meter finanziert werden, so das Eisenbahnbundesamt. Die Feuerwehren halten diese Abstände für viel zu groß: „Schleppen Sie mal einen Verunglückten hunderte Meter weit und das mehrmals, wenn es viele Verletzte gibt.“ Auschrat: „Diese Auslegung der Richtlinie ist aus Sicht der Feuerwehren fachlich dermaßen unzureichend, dass ein angemessenes Tätigwerden der Feuerwehren nicht oder nur bedingt möglich ist.“

Richtlinie benennt Mindestanforderungen

In der Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ steht: „Wege zur Selbst- und Fremdrettung (sind) in einem maximalen Abstand von 1000 Metern an den Rettungsweg anzubinden.“ Zugänge sind mit mindestens 1,60 Metern Breite vorgesehen.

Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks bemühe sich zurzeit in Berlin, kurzfristig einen Termin für ein Spitzengespräch zu bekommen, sagt Flore: „Die Ministerin hat sich ja voll hinter die Forderungen der Feuerwehren gestellt.“