Oberhausen. Neue Übersicht für nicht preisgebundene Wohnungen gilt ab 1. März 2015. Schlechtere oder bessere Ausstattung erlauben Abweichungen.
Am 1. März 2015 tritt der neue Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Kraft. Er sieht ein Anhebung der Mieten von rund zwei Prozent vor. Das bedeutet: Der Mietpreis pro Quadratmeter steigt zwischen 0,07 Euro und 0,13 Euro, je nach Wohnungsgröße und Alter des Gebäudes. Angegeben sind jeweils die Nettokaltmieten, die Betriebskosten sind nicht enthalten. Die in der Tabelle angegeben Mietwerte gelten für Standard-Wohnungen in mittlerer Lage.
Die Übersicht ist eine Orientierungshilfe, die es den Mietpartnern in eigener Verantwortung ermöglichen soll, die Miethöhe je nach Art, Größe Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnungen und des Gebäudes zu vereinbaren.
Gute Wohnlage rechtfertigt höheren Preis
Zuschläge und Abschläge sind möglich. In einfachen Wohnlagen beispielsweise mit einer überdurchschnittlichen Verkehrsbelästigung, einer Beeinträchtigung durch Gewerbe- und Industriebetriebe oder wenig Grünflächen kann der Mietpreis um bis zu 0,12 Euro pro Quadratmeter niedriger ausfallen. Bei einer guten Wohnlage etwa mit einem ruhigen Wohnumfeld in zentraler Lage oder bei einer guten Verkehrsanbindung und viel Grün in weniger zentralen Lagen kann der Quadratmeterpreis um bis 0,19 Euro höher als der Standardpreis liegen.
Es gibt aber auch noch andere Gesichtspunkte, die Zu- und Abschläge ermöglichen. Bei Wohnungen, die in Gebäuden sind, die bis 1964 errichtet wurden, darf der Quadratmeterpreis um bis zu 0,37 Euro höher liegen, wenn es einen Balkon gibt; eine zentrale Warmwasserbereitung/elektronischer Durchlauferhitzer schlägt mit 0,33 Euro zu Buche. Auch Parkettboden, ein Teppichboden von hoher Qualität oder besonders hochwertige Fließen im Bad erlauben einen höheren als den durchschnittlichen Mietpreis. Gleiches gilt für energetische Maßnahmen wie etwa die Dämmung des Dachgeschosses, wenn das Wohnhaus vor 1995 errichtet wurde.
Keine Angaben zu Wohnungen nach 2000
Ein niedrigerer Mietpreis hingegen ergibt sich, wenn Wohnungen in Häusern, die nach 1964 gebaut wurden, keinen Balkon besitzen (minus 0,37 Euro/Quadratmeter), eine Isolierverglasung bei den Fenstern fehlt (minus 0,27 Euro) oder die Sanitärausstattung im Badezimmer relativ einfach ist (minus 0,32 Euro).
Der Mietspiegel enthält keine Angaben zu Wohnungen, die nach 2000 errichtet wurden. Hierfür lagen zu wenige Daten vor. Allerdings wurde ermittelt, dass für Wohnungen in mittlerer Lage der Mietpreis zwischen 6,65 und 8,15 Euro pro Quadratmeter liegt.
An der Erstellung der Übersicht, die den aktuellen, seit 2013 geltenden Mietspiegel ablöst, arbeiteten Interessenvertreter der Vermieter sowie der Mieter mit. Als Grundlage diente eine repräsentative Datenerhebung von Februar 2012 sowie der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundessamtes.