Oberhausen. . Alle wichtigen Formalien zum Entscheid über den Lückenschluss der Linie 105. Den Benachrichtigungen liegen auch die Sichtweisen der Politik bei.

„Sind Sie dafür, dass die Straßenbahnlinie 105 als Lückenschluss vom Essener Stadtgebiet zum Oberhausener Hauptbahnhof und zum Sterkrader Bahnhof gebaut wird?“ So lautet die Frage, über die am 8. März 165 000 Oberhausener entscheiden. „Sie kann nur mit ,Ja’ oder ,Nein’ angekreuzt werden. Zusätze sind unzulässig“, erklärt der Leiter des Fachbereichs Statistik und Wahlen, Jürgen Ludwiczak.

Wann ist der Entscheid erfolgreich?

Die Frage muss erstens von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet werden und zweitens muss diese Mehrheit mindestens zehn Prozent der Bürger betragen; bei Stimmengleichheit gilt die gestellte Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Wer darf abstimmen?

Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids Deutscher oder EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten in Oberhausen wohnt. Für jeden der 29 Abstimmungsbezirke wird ein Verzeichnis angelegt. Darin sind alle Personen eingetragen, bei denen am 1. Februar feststeht, dass sie abstimmen dürfen. In diesem Verzeichnis muss man stehen. Es wird vom 16. bis 20. Februar öffentlich ausgelegt. Bis zum 20. Februar sind Nachträge möglich.

Wo kann man abstimmen?

Nur in dem Abstimmungsbezirk, in dessen Verzeichnis man eingetragen ist. Es gibt in jedem der 29 Abstimmungsbezirke ein Wahllokal. Das ist am 8. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Bis wann wird die Abstimmungsbenachrichtigung verschickt?

Bis zum 15. Februar. Sie enthält unter anderem folgende Angaben: Familienname, Vorname, Anschrift, Abstimmungsbezirk und Abstimmungsraum, den Text der zu entscheidenden Frage, die Aufforderung, die Benachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Abstimmung mitzubringen, die Belehrung über die Beantragung eines Stimmscheins und die Übersendung oder Ausgabe von Unterlagen zur Stimmabgabe per Brief.

Gibt es weitere Informationen?

Zusammen mit der Benachrichtigung erhält jeder ein Informationsblatt mit dem Text der zu entscheidenden Frage und einer kurzen Darstellung des Sachverhalts. Außerdem wird jede im Rat vertretene Fraktion/Gruppe auf einer Seite darstellen, warum sie für oder gegen den Lückenschluss ist. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder und die Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters sind auf deren Wunsch ebenfalls wiederzugeben. Das Informationsblatt wird im Internet auf der Seite der Stadt Oberhausen veröffentlicht.

Besteht die Möglichkeit zur Briefwahl?

Ja. Der Stimmbrief muss spätestens am Tag des Bürgerentscheids bis 15 Uhr beim Wahlamt, Essener Straße 66, eingehen. Auf dem Stimmschein ist an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Abstimmenden gekennzeichnet worden ist.

Kann ich auch noch woanders abstimmen?

Ja. Ab dem 11. Februar kann man die Unterlagen zur Briefabstimmung persönlich im Rathaus Oberhausen, im Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C) und im Rathaus Osterfeld entgegennehmen und auch gleich an Ort und Stelle abstimmen. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr (am 6. März bis 18 Uhr), samstags (bis 28. Februar) von 10 bis 13 Uhr.

Wann wird das Ergebnis bekannt gegeben?

Es wird zum Ratsbürgerentscheid eine Internetpräsentation der Stadt geben, in die werden die eingehenden Ergebnisse aus den Abstimmungslokalen laufend eingepflegt. Spätestens gegen 20.30 Uhr sollte dann das Endergebnis feststehen.