Oberhausen. . Barhard A. aus Somalia hatte in Oberhausen auf Hilfe gehofft. Er besuchte eine „Internationale Förderklasse“. Dann wurde er plötzlich abgeschoben.

Lehrer Norbert Reschke weiß, dass Barkhad A. schreckliche Angst hatte. „Die wollen mich holen“, war der Schüler der „Internationalen Förderklasse“ des Hans-Sachs-Berufskollegs überzeugt. Sie haben ihn tatsächlich geholt. Am 14. Januar gegen 4 Uhr morgens wurde der Flüchtling aus Somalia aus seiner Wohnung weggebracht und nach Malta abgeschoben. Da Malta das erste europäische Land war, in dem er Zuflucht gefunden hatte, war das möglich, galt Barkhard A. als sogenannter Dublin-Fall.

Traumata erlitten

Der junge Mann, der aus Somalia über Lybien nach Deutschland flüchtete, hat in seinem Heimatland und auf der Flucht Schreckliches erlebt. Er gilt als traumatisiert. Bereits in Malta hatte er genauso wie in Lybien wegen illegaler Einreise im Gefängnis gesessen.

Der Mindener Rechtsanwalt Klaus Walliczek, der im Auftrag der Evangelischen Flüchtlingsberatung Oberhausen Barkhard A. vertritt, erklärt: „Wer illegal nach Malta einreist, wird eingesperrt.“ Wenn man dann einen Asylantrag stelle, würde man wieder freigelassen. Walliczek geht jetzt davon aus, dass Barkhard A. in Malta erneut im Gefängnis sitzt. „Weil er dort ja auch illegal ausgereist ist.“

Wie gut, dass in Deutschland und in Oberhausen alle Flüchtlinge so willkommen sind, könnte ein Zyniker da jetzt wohl angesichts der Tragödie Barkhad A.s sagen. Statt freundlich aufgenommen zu werden und die laut Evelyn Meinhard von der Evangelischen Flüchtlingsberatung dringend benötigte psychotherapeutische Hilfe zu bekommen, landete der Flüchtling wahrscheinlich im Knast - wieder mal. Allerdings wollen sich Evelyn Meinhard, Rechtsanwalt Walliczek und die Schule des jungen Mannes nicht mit dem Schicksal des Somali abfinden. Zumal überaus unglückliche Umstände zu dessen Abschiebung geführt zu haben scheinen.

Abschiebungsbescheid ist nie angekommen

So hatte ihm das Bundesamt einen Abschiebungsbescheid zugesandt. Innerhalb einer bestimmten Frist hätte dagegen Einspruch eingelegt werden müssen. Wie Rechtsanwalt Walliczek erzählt, habe dieser Brief den jungen Somali aber nie erreicht. Obwohl der Flüchtling an der Weierstraße wohnte und der Brief an diese Adresse zugestellt worden sei, ging er aus welchen Gründen auch immer ans Bundesamt zurück. Barkhard A. galt als nicht erreichbar. Die Einspruchsfrist verstrich.

„Als Barkhard A. beim Ausländeramt war, um seinen Ausweis zu verlängern, erfuhr er rein zufällig, dass er abgeschoben werden soll“, sagt Walliczek. Erst dann - zu spät - wurde beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Einspruch eingelegt. Doch ehe das Gericht entscheiden konnte, kamen sie und holten Barkhad A. aus seiner mittlerweile eigenen Wohnung. „Mich wundert, dass das Gericht das Bundesamt nicht gebeten hat, bis zur Entscheidung mit der Abschiebung zu warten“, sagt der Anwalt. Denn, wenn Barkhad A. nun nicht rechtens nach Malta geschickt worden sei, müsse das Bundesamt ihn auf eigene Kosten zurückholen. Einen entsprechenden Antrag will Walliczek jetzt stellen.

Bitte um Hilfe blieb ungehört

Die finanziellen Mittel für den Rechtsanwalt hat die Flüchtlingsberatung gesammelt. Auch am Hans-Sachs-Berufskolleg spendeten viele Lehrer und Schüler. „Wir wollen die Abschiebung nicht hinnehmen“, sagt jetzt auch Norbert Reschke, Lehrer der „Internationalen Förderklasse“. In einer Rundmail an das Kollegium schreibt er bitter: „Barkhad A. hat in unserem Land um Hilfe gebeten und hat diese letztendlich nicht erhalten.“