Oberhausen. . Mitglieder der Einzelgewerkschaften verteilten Info-Broschüren in Oberhausen. In knapp 80 Minuten waren 1500 Hefte verteilt. Hotline eingerichtet.
Seit dem 1. Januar gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Bei einem bundesweiten Aktionstag verteilte der DGB am Montag Informationen rund um das Thema. Am Hauptbahnhof versammelten sich am Nachmittag 25 Mitglieder aller Oberhausener DGB-Einzelgewerkschaften, um Pendlern und Reisenden Info-Borschüren in die Hand zu drücken.
„Wir als Gewerkschaft sind froh, dass der Mindestlohn von der Politik endlich durchgesetzt wurde“, sagt Thomas Schicktanz, Vorsitzender des DGB Oberhausen. Ob und wie viele Arbeitgeber ihn nun tatsächlich auch zahlen, das kann er aber noch nicht sagen. Das erste Gehalt im neuen Jahr bekommen die Arbeitnehmer Mitte Februar. „Erst dann können sie auf der Lohnabrechnung sehen, ob der Arbeitgeber tatsächlich den Mindestlohn von 8,50 Euro zahlt“, erklärt Schicktanz.
Info-Kampagne auf dem Bahnhofsvorplatz
Mit der Informations-Kampagne auf dem Bahnhofsvorplatz sollte der Anspruch nun noch mal ins Bewusstsein der Menschen gerufen werden. Demnach erhalten Beschäftige seit Beginn dieses Jahres grundsätzlich mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde. Es gelten allerdings für einige Branchen Übergangsfristen. Dort muss erst ab dem 1. Januar 2017 der Mindestlohn gezahlt werden. Sind durch Tarifverträge bereits Mindestlöhne beschlossen worden, die höher liegen als der gesetzlich festgeschriebene Betrag, dann haben diese weiterhin Bestand.
Die Bevölkerung scheint aber gut informiert zu sein. Bislang seien bei den Gewerkschaften nämlich noch kaum Anfragen von Arbeitnehmern zum Mindestlohn eingegangen. Schicktanz erklärt sich das so: „Wir haben über den Mindestlohn im Vorfeld bereits sehr viel informiert.“
Kritik des Unternehmerverbandes
Die Kritik des Unternehmerverbandes, dass der Mindestlohn für viele Betriebe, die bereits mehr als 8,50 Euro pro Stunde zahlen, mehr Bürokratie bedeute, teilt der DGB nicht. „Nachzuweisen, dass der Mindestlohn gezahlt wird, ist aus meiner Sicht kein großer Aufwand.“ Der Unternehmerverband hatte jüngst die „umfangreichen Berichtspflichten“ kritisiert.
Aber auch der DGB ist nicht mit allen Aspekten des aktuellen Gesetztes zum Mindestlohn zufrieden, wie Thomas Schicktanz betonte. So sind beispielsweise Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr einer neuen Beschäftigung und Jugendliche unter 18 Jahren derzeit noch vom Mindestlohn ausgenommen. „Das finden wir nicht prickelnd“, sagt Schicktanz. Aber der DGB-Vorsitzende hofft, dass die Politik dies in den nächsten Legislaturperioden noch korrigieren wird.
Aktion war ein Erfolg
Die Aktion war zumindest ein Erfolg: Die Mitglieder verteilten in knapp 80 Minuten 1500 Broschüren. „Die Resonanz war überaus positiv, nur wenige gingen einfach an uns vorbei.“
Die DGB-Gewerkschaften haben eine bundesweite Infohotline eingerichtet: 0391/4088 003. Infos auch im Internet unter www.mindestlohn.de