Oberhausen. Hausbesitzer und Mieter müssen bei Schneewetter ausgeschlafen sein. Bis 7 Uhr müssen sie den Schnee vom Geweg geschüppt haben.

Weiße Weihnachten wurden es ja nun nicht, dafür rieselte es an den vergangenen Tagen. Und schon stöhnt der 81-Jährige Hausbesitzer: „Oh, heute Morgen musste ich wieder Schnee schüppen“. Tatsächlich erklingt morgens in aller Frühe von überall her dieses typische Kratzgeräusch. Und ja, ob Jung oder Alt sich krumm machen, der Schnee auf den Gehwegen muss weg. Für Hauseigentümer oder Mieter heißt das, früh raus aus den Federn, denn um 7 Uhr sollte der Gehweg blitzeblank sein und das bis abends 20 Uhr. So steht es in der Satzung der Stadt Oberhausen.

Die Fußgänger haben ein Recht darauf, sicheren Fußes voranzuschreiten. Das bedeutet, der Schnee muss vom Gehweg oder auch von einer Straße ohne extra abgetrennten Fußweg geräumt werden. Und zwar in einer „angemessenen Breite“. Meist wird da ein Meter als Vorgabe genannt. Und bitteschön, die weiße Pracht im eigenen Garten lagern. Sie darf nicht auf der Straße, Parkplätzen oder am Straßenrand landen.

Schönen Feierabend also!

Ist der Schnee weg, der Weg gleichwohl noch rutschig, geht die Streuerei los. Aber Achtung: Die Stadt Oberhausen fordert: „Auf den Einsatz von Salzen oder anderen auftauenden Stoffen sollte weitestgehend verzichtet werden, denn Salze sind aggressiv. Sie greifen Schuhwerk, Textilien und ungeschützte Hundepfoten an; auf Dauer schädigen sie sogar Beton und Pflastersteine.“ Wird Salz in großen Mengen gestreut, gelangt es später ins Erdreich und schädigt Pflanzen. Deshalb plädiert die Verwaltung für abstumpfende Streumittel wie Granulate oder Sande. In den meisten Fällen seien diese ausreichend.

Aber was ist mit dem Zeitgenossen, der sich nun morgens in aller Frühe aus dem Bett geschleppt und den Gehweg gefegt und gestreut hat, der dann aber aus dem Bürofenster schaut, um ihn leise rieseln zu sehen, den Schnee. Nein, dieser berufstätige Teil der Bevölkerung braucht nicht zwischendurch mal kurz nach Hause zu rasen, um die Schneeschaufel zu schwingen. Nach der gängigen Rechtssprechung dürfen diese Art von Eigentümern oder Mietern ihre Räumpflicht auf den Feierabend verschieben. Schönen Feierabend also!

Tückisch sind nicht nur, spiegelglatte Fußwege, Gefahr droht auch von oben. Denn Lawinen gibt es nicht nur in den Alpen, sie rutschen auch ganz gerne mal von Hausdächern. Für Dachlawinen ist der Hausbesitzer zuständig, der die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen hat. „Warnschilder vor dem Gebäude oder eine Absperrung können für Sicherheit sorgen.“