Mülheim. Laut Jagdgesetz dürfen wildernde Streuner abgeschossen werden, wenn sie sich mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt befinden. Über 7500 streunende Katzen sind von Jägern im abgelaufenen Jagdjahr in ganz NRW abgeschossen worden. In Mülheim allerdings sind keine derartigen Fälle registriert.
Über 7500 streunende Katzen sind von Jägern im abgelaufenen Jagdjahr in ganz NRW abgeschossen worden – in Mülheim allerdings zeigt die Spalte in der Statistik der Landesregierung eine 0 an. Wie erklärt sich diese Diskrepanz?
„Damit, dass die Jäger in Mülheim keine Katzen abgeschossen haben“, beantwortet Bernd Schalk von der Kreisjägerschaft Mülheim diese Frage und erklärt weiter: „Katzen dürfen nach dem geltenden Jagdgesetz nur dann abgeschossen werden, wenn sie mindestens 200 Meter vom nächsten Haus entfernt sind. Schießt man eine Katze ab, die näher dran ist an der Wohnbebauung, begeht man eine Straftat.“ Da es in Mülheim aber nur stadtnahe Reviere gebe, so Schalk, sei die Chance sehr gering, eine wildernde Katze anzutreffen, die die Bedingungen zum Abschuss erfülle.
Mehr Katzen an Futterstellen binden
„Und die Bauern, die teilweise auch Jagdpächter sind, werden die Katzen kaum abschießen, die brauchen sie ja, um ihre Höfe frei von Mäusen zu halten“, so Schalk. Stadtpressesprecher Volker Wiebels bestätigt: „Die Jagdpächter sind verpflichtet uns jeglichen Abschuss – sei es von Wild oder den wildernden Tieren – zu melden.“ Katzen tauchten dort im ausgehenden Jagdjahr nicht auf. Trotzdem stellen Katzen aus Sicht der Kreisjägerschaft eine Problematik dar. Schalk: „Das Schlimme ist, wenn Katzen nicht kastriert werden. Dann vermehren sie sich weiter, ziehen irgendwann raus und fangen an zu wildern. Damit können sie die Vogelpopulation dann beträchtlich dezimieren.“
Er appelliert dafür, mehr Katzen kastrieren zu lassen und freilebende Tiere an Futterstellen zu binden. „Dabei müssten mehr Bürger helfen. Was viele nicht wissen: Der Tierschutzverein hilft tatkräftig bei Kastrationsaktionen. Und Tiere, die gefüttert werden, haben keinen Hunger und müssen nicht jagen gehen.“
Tierschützer kritisieren Jagdgesetz
Einer der wenigen Punkte, bei denen der Jäger und die Tierschützerin einer Meinung sind. Zum Thema Katzenabschuss sagt Heidrun Schultchen, Vorsitzende des Tierschutzvereins Mülheim: „Uns sind keine Fälle zu Ohren gekommen, wo Katzen abgeschossen worden sind. Was im Dunkeln passiert, wissen wir natürlich nicht. Aber ich will niemandem etwas unterstellen.“
Dass das derzeit gültige Jagdgesetz den Abschuss von Katzen unter den festgeschriebenen Voraussetzungen zulasse, kann die Tierschützerin nicht gutheißen. „Katzen abzuknallen, ist doch sinnlos. Im Normalfall gefährden die den Vogelbestand nicht“, sagt Schultchen. Nun hofft sie gemeinsam mit ihren Mitstreitern, dass das alte Jadgesetz im kommenden Jahr abgelöst wird. Tritt das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) wie vorgesehen in Kraft, stellt es Wald und Wildtiere unter stärkeren Schutz und verbietet den Abschuss von Katzen und Hunden.