Im Jagdjahr 2013/14 sind in Bottrop drei streunende Katzen geschossen worden. Weitaus mehr, nämlich 20, zählt die Jagdstatistik als „Verkehrsverluste“: Sie wurden von Autos überfahren und getötet. Katzen dürfen nach dem derzeit gültigen Jagdgesetz von Jägern erlegt werden, wenn sie in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten Haus angetroffen werden. Diese Möglichkeit wird in den Kreisen des Regierungsbezirkes Münster auch intensiv genutzt, meldet das Landesumweltministerium. Die Kreise Borken (1406) und Steinfurt (1158) haben landesweit die meisten wildernden Katzen erlegt. In den Nachbarstädten Essen und Gelsenkirchen sind dagegen keine Katzenabschüsse gemeldet worden.
Nach dem Entwurf des neuen Jagdgesetzes sollen Katzen nicht mehr geschossen werden dürfen. Nach dem „ökologischen Jagdgesetz“, dessen Entwurf Landesumweltminister Remmel im September vorgelegt hat, ist der Abschuss von Katzen grundsätzlich verboten, ausgenommen Abschüsse nach dem Tierseuchenrecht. Der bei Jägern höchst umstrittene Entwurf der Jagdrechtsnovelle soll nach dem Willen der Landesregierung im Sommer 2015 Gesetz werden.