Annette Klövekorn war sichtlich erleichtert. Die Politikerin der MBI,wurde gestern vor dem Amtsgericht freigesprochen. Es ging um den Vorwurf der üblen Nachrede und um die Frage, ob die MBI-Frau in einer BV-Sitzung einen Verwaltungs-Mitarbeiter beleidigt hat (wir berichteten). Doch nach zwei Verfahren mit drei Verhandlungstagen und neun Zeugenaussagen, lässt sich dieses Frage nach Auffassung des Gerichts nicht zweifelsfrei klären. Die MBI ärgern sich nun über Zeit- und Geldverschwendung.
In der Sitzung am 26. Juni 2012 ging es um Baumfällungen an der Gracht, die Planungsreferent Klaus Beisiegel, Referent des Planungsdezernats erläuterte. Während einer aufgeregten Debatte soll Klövekorn dann gesagt haben: „Man weiß ja wie das geht, dann liegt da ein Scheinchen im Antrag“. Klaus Beisiegel entgegnete, ob sie der Verwaltung Korruption vorwerfen wolle, woraufhin die MBI-Frau dies zurückwies. Für Beisiegel war die Sache damit erledigt. Nicht aber für die Verwaltung – sie erstatte Anzeige. Ein erstes Verfahren im Mai scheiterte zunächst. Die Stadt stellte ein zweites Mal Anzeige – diesmal mit dem zuständigen Beamten als Geschädigtem.
Bereits am ersten Tag des zweiten Anlaufs wurden Zeugen gehört, die sich aber nur vage oder gar nicht an einen solchen Satz erinnern konnten. In der gestrigen Verhandlung rief Richterin Anika Koch weitere vier Zeugen auf, darunter Bezirksbürgermeister Arnold Fessen, der die Sitzung leitete, sich an die genaue Auseinandersetzung aber nicht erinnern konnte. Katja Geißenhöner (Grüne) schloss ganz aus, derartige Korruptionsvorwürfe gehört zu haben. Erst auf Nachhaken der Staatsanwältin will sie einen Satz, der in eine ähnliche Richtung geht, gehört haben. Auch die beiden anderen Zeugen haben nichts gehört oder konnten sich nicht erinnern.
Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe von 1425 Euro – Richterin Koch entsprach dem nicht. Nur ein Zeuge habe den Satz gehört und „es ist nicht auszuschließen, dass er diesen nicht richtig verstanden hat.“