Mülheim. .
Mit deutlichen Urteilen endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen zwei Oberhausener.
In der Nacht zum 21. August 2012 waren sie in die Dienstwohnung einer Pfarrerin (57) in Styrum eingebrochen, hatten die Frau aus dem Schlaf gerissen, sie mit einer Waffe bedroht und ihr so Geld, Schmuck und ein Auto abgepresst. Wegen schweren Raubes verurteilte die Jugendkammer den 26-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Gefängnis. Zugleich ordneten die Richter die Unterbringung des Alkohol- und Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. Der bislang unbescholtene heranwachsende Komplize muss für drei Jahre und drei Monate in Jugendhaft.
Pfarrerin überraschte Einbrecher
Die 57-Jährige hatte in der Tatnacht Todesangst durchleben müssen. Mit dem, was die Täter in der Wohnung fanden, hatten sie sich nicht zufrieden gegeben. Die Frau blieb so lange in der Gewalt eines der Täter, bis sein Komplize mit der Bankkarte der Frau und der ihr mit Drohungen entlockten Geheimzahl Geld von einem nahen Automaten abgeholt hatte.
Die beiden Angeklagten hatten bis zuletzt beteuert, dass kein Überfall geplant gewesen sei. Sie hätten lediglich einen Einbruch begehen wollen und seien davon überrascht worden, dass die Pfarrerin Zuhause gewesen sei. Dass die Angeklagten zumindest auftauchenden Widerstand hätten brechen wollen, sei an dem Umstand erkennbar, dass sie eine Pistole dabei hatten, konterten die Richter.