Mülheim. .
Es geht um einen Konflikt, den die Siedler der Heimaterde und die Behörden immer wieder aufs Neue austragen. Häufig dann, wenn in der Gartenstadt um-, an- oder neu gebaut wird und die Interessen des Denkmalschutzes auf die des Umweltschutzes treffen. Frank Elberzhagen stritt sich bereits mit der Unteren Denkmalbehörde um die Installation von Solarkollektoren auf dem Dach seines Hauses an der Kleiststraße. Er bekam Recht. Nun ist ein neuer Streit entfacht – dieses Mal geht es um die Dämmstärke.
Eigentlich wollten Frank Elberzhagen und seine Familie bereits im kommenden Jahr in das Haus an der Kleiststraße einziehen. Doch der Termin verschiebt sich immer weiter nach hinten. Der Grund: Streit mit den Denkmalbehörden. Zunächst ging es um die Installation von Sonnenkollektoren auf dem Dach des freistehenden Hauses. Schließlich hatte sich Elberzhagen vorgenommen, das ehemalige Krupphaus zwar äußerlich seinem Baujahr 1920 entsprechend zu gestalten. Innerlich sollte es energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden. „130.000 Euro kostet allein die energetische Sanierung“, sagt er. Historische Holzfenster treffen dann auf Pelletheizung und Solaranlage. Diese wurde nach langem Abwägen der Bauaufsicht und der Unteren Denkmalbehörde schließlich doch genehmigt. 0:1 für den Umweltschutz.
Erscheinungsbild bewahren
In der zweiten Runde geht es um die Fassadendämmung. Frank Elberzhagen beantragte eine 12 cm dicke Dämmung, bekam aber nur eine Dicke von 6 cm genehmigt. U.a. mit der Begründung, dass aus denkmalrechtlichen Gründen die Baukörperform zu schützen sei. In diesem Fall siegt der Denkmalschutz. „Dabei würde die 12 cm Dämmung im Vergleich zu 6 cm 50 % Heizkosten im Jahr einsparen“, hat er ausgerechnet. Die Folge: „Die einfach verputzen Außenwände würden 6 cm dicker, was optisch bei einem freistehenden Haus kaum auffällt, geschweige denn, das denkmalgeschützte Erscheinungsbild verändert.“
Egon Janz pflichtet ihm bei. Der Vorsitzende der Siedlervereinigung Heimaterde, die etwa 500 Mitglieder zählt, kennt die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Anwohnern und Behörden. Er weiß: „Es gibt unzählige Streitfälle mit der Unteren Denkmalbehörde, die die Leute zum Verzweifeln bringen.“ Da geht es etwa um zu breite Fenster und Türen oder die Farbe des Außenputzes. Das Ziel, das äußere Erscheinungsbild der Siedlung zu bewahren, halte er durchaus für sinnvoll und richtig. Doch in diesem Fall werde aus Denkmalschutz-Sicht nichts verändert. Auch wenn die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Siedlervereinigung sonst gut laufe, sei „diese Entscheidung der Stadt falsch“. Beide meinen: Der Einzelfall sollte stärker geprüft werden. „Das ist in diesem Fall nicht geschehen.“
Präzedenzcharakter vor dem Verwaltungsgericht?
Klaus Beisiegel, Referent des Bau-, Umwelt- und Planungsdezernates, widerspricht. „Wir haben den Fall sorgfältig und auch mit Wohlwollen geprüft.“ Der Denkmalschutz sei ein hohes Gut, genau wie der Klimaschutz. Es gelte stets, dazwischen abzuwägen. In diesem Fall sei es zudem so, dass „keine neuen Ausnahmetatbestände herbeigeführt werden dürfen“, steht im Ablehnungsbescheid geschrieben. „Eine andere Entscheidung als die Ablehnung der Dämmung (...) würde zu erheblicher Unruhe in der Siedlung führen (...).“ Mit anderen Worten: Keine Ausnahmen mehr, sonst wollen alle welche. „Das würde das Denkmalschutzrecht ad absurdum führen“, begründet Beisiegel.
Frank Elberzhagen überlegt nun, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter haben. „Dann gäbe es einen Grundsatz, an den wir uns bei Bewertungen halten könnten“, so Beisiegel.
Hilfe und Info erteilt die Siedlervereinigung: 78 1545