Mülheim..
Im Rechtsstreit mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer Frank Bremekamp hat die städtische Job-Service-Gesellschaft (JSG) einen weiteren Erfolg erzielt. Das Landgericht Duisburg verurteilte ihn zur Zahlung von 84.828,13 Euro nebst Zinsen. Das Gericht folgte damit den Schadensersatzforderungen der Klägerin JSG.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Bremekamp seine Pflichten als Geschäftsführer (das war er von 2003 bis 2007) verletzt habe. Der Gesellschaft sei zum Beispiel ein Schaden von über 48.000 Euro entstanden, weil er die Firma Markmann für die Reinigung der JSG-Räume dazwischen geschaltet habe, und zwar auch zum eigenen finanziellen Vorteil. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung auch auf das Strafverfahren gegen Bremekamp. Das Amtsgericht hatte ihn im vergangenen Oktober zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung plus 2500 Euro verurteilt. Der Vorwurf: Bestechlichkeit und Untreue.
Gegen das ergangene Urteil kann der Beklagte Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Die JSG ihrerseits hat die Möglichkeit die Vollstreckung des Landgerichtsurteils zu betreiben.