Wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilte das Mülheimer Amtsgericht am Freitag den ehemaligen Geschäftsführer der städtischen Job-Service GmbH, Frank Bremekamp. Seine Freiheitsstrafe von einem Jahr wird zur Bewährung ausgesetzt, zudem muss er 2500 Euro zahlen.

Auf der Anklagebank saß der 47-Jährige nicht allein, sondern neben Günter Markmann, Chef der Oberhausener Gebäudereinigungsfirma Cubus Service GmbH. Diese hatte zwischen Januar 2006 und November 2007 einen Großteil ihrer Aufträge von der JSG bekommen, jedoch nicht über eigenes Personal verfügt. Vielmehr kamen Beschäftigte der JSG zum Einsatz, säuberten auf diesem Umweg, zu verlustbringenden Konditionen, sogar Geschäftsräume der Job-Service GmbH in Mülheim.

Als Gegenleistung kassierte Bremekamp monatliche Zuwendungen von der Cubus GmbH, die als Gehaltszahlungen an seinen Sohn bzw. seinen Schwiegervater deklariert waren, insgesamt flossen auf diesem Wege fast 15 000 Euro. Beide Missetäter zeigten sich vor Gericht geständig und sehr zerknirscht. Gleichwohl wurde auch Günter Markmann zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 2500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Frank Bremekamp musste sich für zwei weitere Vorkommnisse verantworten: Für einen Auftrag, bei dem an Gebäuden der Uni Göttingen Putz abgeschlagen werden sollte, akzeptierte er einen Pauschalpreis von 12 000 Euro, zu dem die Arbeiten unmöglich erledigt werden konnten. Dies bescherte der JSG ein Defizit von 24 000 Euro. Und im November 2006 reichte er eine Rechnung ein: je ein Satz Sommer- und Winterreifen (mit Felge), die angeblich für einen Dienstwagen bestimmt waren, de facto aber privat verwendet wurden.

Bremekamp, der Ende November 2007 als Geschäftsführer der JSG entlassen worden war, präsentierte sich vor Gericht als gebrochener Mann: Mit schwacher Stimme berichtete er, wie er nach Bekanntwerden der Vorfälle psychisch zusammengebrochen sei, seine Ehe sei zerstört, gleichwohl unterstütze er seine Frau in deren Firma FAM Gebäudedienste GmbH, habe ansonsten derzeit kein Einkommen.

Zu den Aufgaben der JSG gehört es, Langzeitarbeitslosen zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen. Von „Vertrauensschutz“ sprach der Vorsitzende Richter Bernd Fronhoffs in der Urteilsbegründung. Dass Bremekamp dieses Vertrauen verletzt hat, spielte bei der Entscheidung eine Rolle.



Am 28. Oktober geht es vor dem Landgericht um Schadensersatz

„Ich bin froh, wenn ich diese Akte aus 2008 in den Schrank stellen kann“, sagte Bremekamps Verteidiger, Clemens Louis, am Freitag vor Gericht. Dies gilt jedoch nur für den strafrechtlichen Teil, „zivilrechtliche Rückforderungen sind wahrscheinlich“. In der Tat folgt schon am 28. Oktober vor der Kammer für Handelssachen am Duisburger Landgericht der nächste öffentliche Termin, dabei wird Frank Bremekamp allerdings von einem anderen Anwalt vertreten.

Verhandelt werden am kommenden Freitag Schadensersatzforderungen der Job-Service GmbH in Höhe von insgesamt rund 87000 Euro, wie Dr. Hendrik Dönnebrink, Chef der städtischen Beteiligungsholding, bestätigt. Dabei geht es auch um die Vorkommnisse, für die Bremekamp soeben strafrechtlich belangt wurde: die dubiose Reinigung der JSG-Immobilien durch die Cubus Service GmbH, die private Anschaffung von Autoreifen und die absehbar defizitäre Aktion (Putzabschlagen) an der Universität Göttingen.

Diese und einige andere Aufträge, so Dönnebrink, seien „gut nachvollziehbar und offensichtlich“. Das immense Defizit von etwa 1,3 Millionen Euro, das die JSG am Ende von Bremekamps vierjähriger Geschäftsführung belastete, erklären sie allerdings bei weitem nicht.