Mülheim. Mitmachen können „alle, die sich für Mülheim interessieren“: Beim zweiten Mülheimer Videoclip-Wettbewerb sucht die Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH (MST) den besten Film über Lieblingsorte in der Stadt (wir berichteten). 1000 Euro erhalten die Regisseure, deren Werk der Jury am besten gefällt.

Mitmachen können „alle, die sich für Mülheim interessieren“: Beim zweiten Mülheimer Videoclip-Wettbewerb sucht die Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH (MST) den besten Film über Lieblingsorte in der Stadt (wir berichteten). 1000 Euro erhalten die Regisseure, deren Werk der Jury am besten gefällt. Bei der Premiere im vergangenen Jahr kreierte das der neunte Jahrgang der Realschule Broich.

Doch diese Auszeichnung ärgert WAZ-Leser Ralf Rduch noch heute. Denn die Jugendlichen unterlegten ihr Video mit einem Lied der Band „ich+ich“, und dafür werden eigentlich Gema-Gebühren fällig. Das, erinnert Rduch in einem Leserbrief, ist gegen die Wettbewerbsregeln.

Keine "Gema-pflichtige Vertonung"

Zweimal wird es in der Infobroschüre zum Wettbewerb „Meine Stadt. Mein Film“ betont: „Die Beiträge müssen frei von Rechten Dritter sein und den Anforderungen der Klasse ,Freigegeben ohne Altersbeschränkung’ genügen.“ Das, sagt MST-Prokuristin Heike Blaeser-Metzger, war auch im vergangenen Jahr so. Allerdings „haben die jungen Schüler wohl nicht verstanden“, was mit den Rechten Dritter gemeint ist. Deshalb wird diesmal ausdrücklich „Gema-pflichtige Vertonung“ als Beispiel genannt.

Die unrechtmäßige Vertonung des letzten Siegerfilms war laut Heike Blaeser-Metzger bei der Jury durchaus Thema, „aber der Beitrag war mit Abstand der Beste, und die Jury wollte das honorieren“. Der Film habe nicht wegen der Musik gewonnen, sondern trotz ihr.

Keine Urheberrechtsverletzung

Die MST kam den Schülern dann auch entgegen und sorgte dafür, dass das Urheberrecht nicht verletzt wurde: „Wir haben den Film nicht öffentlich gezeigt und ihn ohne Ton ins Internet gestellt.“ Aber „solche Ausnahmen sollte man jetzt nicht ständig machen“, sagt Heike Blaeser-Metzger und weist alle, die über eine Teilnahme nachdenken, nochmals auf die Wettbewerbsregeln hin.