Mülheim/Duisburg. . Vor dem Landgericht Duisburg wurde ein 46-jähriger Mülheimer wegen Falschbeurkundung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Beamte des Straßenverkehrsamtes hatte in über 300 Fällen Unterlagen über die Hauptuntersuchung von Autos gefälscht.

Wegen Falschbeurkundung im Amt verurteilte das Landgericht Duisburg einen 46-jährigen Mülheimer zu zweieinhalb Jahren Haft. Zwischen Oktober 2007 und Oktober 2008 hatte der Beamte in 329 Fällen gefälschte technische Gutachten für Kraftfahrzeuge in die Dateien des Straßenverkehrsamtes eingestellt.

Die Fälschungen waren recht dilettantisch gemacht: Auf die Dokumente hatte der Mann Siegel aufgeklebt, die aus Original-Unterlagen ausgeschnitten worden waren. Die kopierten Bescheide wurden dann eingescannt, um so vorzutäuschen, dass Fahrzeuge beanstandungsfrei eine ordentliche Hauptuntersuchung durchlaufen hätten – eine wesentliche Voraussetzung, um sie ins Ausland ausführen zu können. Nutznießer der kriminellen Machenschaften: zwei von Deutsch-Russen betriebene Zulassungsdienste, die Autohändlern zuarbeiteten.

Geständiger Angeklagter

Der Angeklagte hatte gestanden, die falschen Urkunden erstellt zu haben. Er habe den befreundeten Inhabern der Zulassungsdienste damit nur einen Gefallen tun wollen. Geld will er dafür nie bekommen haben. Er sei zufrieden gewesen, ab und zu Zigaretten und Whisky bekommen zu haben. Eine Darstellung, die das Gericht am Ende für „schwer vorstellbar“ hielt, aber nicht widerlegen konnte.

Eine mitangeklagte 37-jährige Kölnerin hatte vor Ende der Beweisaufnahme zugegeben, den Kommunalbeamten in sieben Fällen zu Fälschungen angestiftet zu haben. Die Frau kam mit einer Geldstrafe von 3600 Euro davon. Ein ebenfalls angeklagtes Ehepaar, das einen Zulassungsdienst in Essen betreibt, musste am Ende freigesprochen werden.

Zwar lag auf der Hand, dass ihr Unternehmen in die kriminellen Machenschaften verstrickt war. Zuletzt konnte aber nicht nachgewiesen werden, ob und welche gefälschten Dokumente Mann und Frau jeweils beim Straßenverkehrsamt vorgelegt hatten. Die beiden Angeklagten hatten es klugerweise vorgezogen, keine Angaben zur Sache zu machen.