Mülheim. .

Klaus Wedekind wirft einem Mülheimer Tierarzt vor, sein eingeschläfertes Tier unsachgemäß gelagert zu haben: ohne Kühlung, in einer Plastikbox, in seinen Körperflüssigkeiten liegend. Der Hundehalter hat die Praxis nun angezeigt.

Schwere Vorwürfe gegen einen Mülheimer Tierarzt erhebt der Hundehalter Klaus Wedekind: Der Veterinär habe seinen eingeschläferten Hund abseits aller Vorschriften ungekühlt und unwürdig gelagert. Sogar ein Stück der Rute sei dem toten Tier abgeschnitten worden. Auf Zeugenaussagen stützt Wedekind seine Behauptungen und hat die Praxis beim Mülheimer Veterinäramt und der Tierärztekammer Nordrhein angezeigt.

Anfang dieser Woche musste Bodo, ein zwölfjähriger Kleiner Münsterländer, eingeschläfert werden. Familie Wedekind entschied, das liebgewonnene Tier anschließend einäschern zu lassen. Sehen wollten die Wedekinds Bodo da nicht noch einmal, nur um ein „Erinnerungshaarbüschel“ bat man.

Am Donnerstag entschied sich Klaus Wedekind dann aber, Bodos Asche selbst beim Krematorium abzuholen und ihn vor der Einäscherung doch noch sehen zu wollen. Was er da aber sah, entsetzte ihn: Nach vier Tagen, ist sich Wedekind sicher, dürfte kein Tier bei sachgemäßer Aufbewahrung so aussehen.

Wunsch nach einer Erinnerung

Dass der Hund in einer Plastikbox, in seinen Körperflüssigkeiten liegend, in einer Garage gelagert wurde, hätten ihm der Fahrer und ein weiterer Mitarbeiter des Krematoriums bestätigt. Wedekind schockte zudem, dass „ein Drittel des Schwanzes“ fehlte. Abgeschnitten habe man ihn, um dem Wunsch nach einer Erinnerung nachzukommen, mutmaßt Wedekind. „Offenbar nimmt es der Tierarzt, mit dem ich über Jahre zufrieden war, mit toten Tieren nicht so genau. Er hat berufsethische Grundsätze verletzt“, sagt der Hundebesitzer der deshalb die Behörden informierte.

Dass beim Veterinäramt eine Anzeige eingegangen ist, bestätigt Stadtsprecher Volker Wiebels. Man werde nun das Ermittlungsverfahren einleiten, die Arztpraxis kontrollieren und die Zeugen befragen. Sollten sich Missstände zeigen, könne ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet werden, das eine Geldstrafe von bis zu mehreren tausend Euro zur Folge haben kann.

Der Geschäftsführer der Tierärztekammer Nordrhein, Harald Fischer, wollte sich zu dem „schwebenden Verfahren“ nicht äußern. Generell, betont Wiebels, gibt es aber klare Tierkörperbeseitigungs- und Hygienevorschriften. So müssten Tiere entweder gleich in eine Tierkörperbeseitungsanstalt gebracht oder bis zur Einäscherung gekühlt gelagert werden.