Mülheim.

Vor allem Geschäftsreisende nutzten die drei strahlgetriebenen Flugzeuge, kleine Düse, am Flugplatz Mülheim/Essen. Nun dürfen sie dort nicht mehr starten und landen, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Betreiber ist schockiert.

Die von der Bezirksregierung Düsseldorf für das Luftfahrtunternehmen VHM am Flugplatz Essen/Mülheim erteilten Außenstart- und Landeerlaubnisse für die kleine Düse sind rechtswidrig und deshalb aufzuheben.

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte jetzt die Feststellung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor einigen Wochen. Ein Anwohner hatte geklagt.

Die Zulassung der Jets stelle eine „wesentliche Änderung des Betriebes des Flugplatzes dar und könne deshalb nicht im Wege einer Ausnahmeerlaubnis genehmigt werden“, so das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.

„Urteil gegen die Umwelt und gegen die Wirtschaft“

„Ich bin schockiert“, erklärte der Geschäftsführer des Flugunternehmens VHM, Wolfgang Vautz. Das Unternehmen verfügt über drei strahlgetriebene Flugzeuge, kleine Düse, mit denen vor allem Geschäftsreisende flogen. „Es ist nicht mehr nachvollziehbar, was hier geschieht. Die leisen, umweltfreundlichen Maschinen werden verbannt, die lauten alten Flugzeuge dürfen noch weiter starten und landen“, beklagt Vautz, für ihn sei das Urteil eine Entscheidung gegen die Umwelt, gegen die Wirtschaft. „Ich kritisiere nicht die Richter, sondern die Politik, die keine Betriebsgenehmigung für die kleine Düse zustande gebracht haben.

Seit 34 Jahren ist die VHM am Flughafen Mülheim ansässig, verfügt über 25 feste Mitarbeiter und muss nun nach Zustellung des Urteils die drei Maschinen verlegen. „Wir werden nach Düsseldorf gehen und von dort aus agieren“, sagt Vautz und ist überzeugt, dass es angesichts der großen Unternehmen im Umkreis einen großen Bedarf an Geschäftsflügen gibt. Gerade der Standort Mülheim sei ideal gewesen.

Erst vor vier Tagen hatte der Rat der Stadt Mülheim die Aufgabe des Flughafens eingeläutet und auch politisch weitere Starts und Landungen strahlgetriebener Flugzeuge untersagt.